Der Rechtsstaat schaut zu: Noch immer verhindern Bischöfe, dass die klerikalen Missbrauchs-Verbrechen von staatlicher Seite untersucht und aufgeklärt werden. Vorrang hat der Schutz der Kirche, nicht das Leid der Opfer. Konsequente Verfolgung und Verurteilung findet nicht statt. Stattdessen will die Katholische Kirche, den Opfern eine »tatorientierte Grundpauschale« zahlen. Im Namen des Herrn …
Ende September 2023: Wie jedes Jahr treffen sich die deutschen Bischöfe zu ihrer herbstlichen Vollversammlung, diesmal in Wiesbaden. Es soll – wieder einmal – auch darum gehen, Ausmaß und Ursachen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufzuarbeiten. Eine wissenschaftliche Studie soll dazu präsentiert werden, die man fünf Jahre zuvor in Auftrag gegeben hat. Doch kurz vor Beginn schiebt sich – wieder einmal – die Vergangenheit vor die Gegenwart. Diesmal geht es um Vorkommnisse, die intern schon lange bekannt waren, über die aber in gewohnter Manier Stillschweigen vereinbart worden war. Dem 1991 gestorbenen Essener Bischof Franz Hengsbach wird sexualisierte Gewalt gegen eine 16-Jährige vorgeworfen. Außerdem wird er eines weiteren Übergriffs auf eine Frau beschuldigt.
Die Kirchen-Oligarchie gibt sich betroffen
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bätzing, spricht von einer ”neuen Qualität” im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche. Das – so wörtlich – „verbrecherische Verhalten“ des Geistlichen müsse umfassend aufgeklärt werden.1 Hengsbach wird als erstem deutschem Kardinal überhaupt sexualisierte Gewalt in mehreren Fällen in den 1950er und 60er Jahren vorgeworfen. Unter anderem sollen Hengsbach und sein Bruder 1954 eine damals 16-Jährige missbraucht haben. Nicht nur die Kirchen-Oligarchie gibt sich – wieder einmal – betroffen. Vor dem Dom in Essen wird umgehend eine Skulptur, die ihn darstellte, abgebaut. Auch ein Schild mit den Lebensdaten Hengsbachs wird danach entfernt. Anstelle der Skulptur soll eine Gedenkstätte für Missbrauchsbetroffene entstehen.
Die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Stetter-Karp, spricht von einer „abermals dokumentierten Vertuschungsstrategie der Kirche“. Und Bätzing verspricht – wieder einmal – ALLES müsse nun auf den Tisch. Daran werde auch – wieder einmal – ein unabhängiger Expertenrat mitwirken. Alles wie gehabt: die routinierte Dramaturgie klerikaler Vertuschung.
Fünf Jahre zuvor, zur Herbstvollversammlung in Fulda 2018, hatten die Bischöfe schon einmal eine Untersuchung über „Sexuellen Missbrauch an Minderjährigen“ in der katholischen Kirche präsentiert. Kardinal Reinhard Marx, damals Vorsitzender der Bischofskonferenz, war überzeugt: „Das ist ein wichtiger Tag für die katholische Kirche in Deutschland.“ Die Forschenden hatten 38.000 Personalakten von Klerikern überprüft, von 1946 bis 2014. Sie identifizierten 3.677 Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren und 1.670 potenzielle Täter – Priester, Diakone, Ordensangehörige. Marx bat damals die Betroffenen „für alles Versagen und für allen Schmerz“ um Entschuldigung. „Und ich tue es auch ganz persönlich.“ Ein Blick in den Abgrund – vor allem, da es sich bei diesem Befund nur um die „Spitze des Eisbergs“ handele, so die Forscher damals. 2
Das Dunkelfeld ausleuchten
Nun, im Herbst 2023, wurde das Bild erneut bemüht. Diesmal von dem Psychiater Harald Dreßing, verantwortlich für die Koordination der Untersuchungen, die von verschiedenen Instituten durchgeführt wurden. Er forderte eine »Wahrheitskommission«, denn „ehrliche Aufarbeitung“ müsse „in unabhängige Hände“ gegeben werden, um das »Dunkelfeld« auszuleuchten. Doch davon sei die katholische Kirche immer noch weit entfernt. Sein Fazit: „Wir sind nach wie vor immer noch bei der Spitze des Eisbergs“ Ein Sprecher des »Betroffenenbeirats« bei der Deutschen Bischofskonferenz, indes fand, es sei „eine ganze Menge passiert“ in den vergangen fünf Jahren. An einem Punkt freilich müsse die Bischofskonferenz nachgebessert werden: „bei der Frage der Anerkennung des Leids.“
Ein Blick in die Schmerzensgeld-Tabellen zeigt: das können zwischen 5.000 und 50.000 Euro sein. In einem Schadenersatzprozess war im Juni 2023 der Kölner Erzbischof zu einer Zahlung von 300.000 Euro an einen Betroffenen verurteilt und damit die Kirche unter Zugzwang gesetzt worden. Daraufhin empfahl der »Betroffenenbeirat der Bischöflichen Fachgruppe zu sexuellem Missbrauch« den Bischöfen, das gesamte Prozedere zur „Anerkennung des erlittenen Leids“ nochmals grundlegend zu überdenken. Hierzu sollte eine weitere Kommission, diesmal die »Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen« (UKA) Betroffenen auf Antrag eine „tatorientierte Grundpauschale“ je nach Schwere des plausibel gemachten Übergriffs zusprechen. Diese könne von 40.000 bei „Übergriffigkeit und Grenzverletzungen” mit langfristigen Folgen über 175.000 Euro bei Missbrauch bis auf 250.000 Euro bei schwerem Missbrauch steigen. 3
»Tatorientierte Grundpauschale« – ein finanz-technokratisches Wort-Monster aus dem klerikalen Kosmos für Missbrauch. Man möchte sich nicht vorstellen, wie innerhalb der »unabhängigen Kommission« über „Übergriffigkeiten“ und „Grenzverletzungen”, sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch geredet und entschieden wird, vor allem, wenn es um die Höhe von Wiedergutmachungs-Zahlungen geht, die über die „tatorientierten Grundpauschalen“ hinausgehen – im Namen des Herrn…
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, (ja, auch wenn nur wenige Staatsanwälte ermitteln, gibt es zahlreiche »Beauftragte« …) sieht Handlungsbedarf vor allem bei den Rechten von Betroffenen. Diese sollten Akteneinsicht erhalten. Die Kirche müsse sich „mehr in die Karten schauen lassen“, wenn es um Aufarbeitung von Missbrauchs-Verbrechen geht, sagt Frau Claus.
In die Karten schauen lassen? Ganz so, als gelte hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Etwa wie in Freiburg, wo im Frühjahr 2023 ein juristisches Gutachten, den beiden früheren Freiburger Erzbischöfen Robert Zollitsch und Oskar Saier „massive Vertuschung“ und „Ignoranz geltenden Kirchenrechts“ beim Umgang mit sexualisierter Gewalt vorwarf. Nicht Polizei und Strafverfolger hatten, wie in einem Rechtstaat gefordert, hatten „die Karten aufgedeckt”, sondern ein von der Freiburger Erzdiözese bestellter Gutachter.4 Die Kirche ermittelte gegen sich selbst. Klerikale Missbrauchstäter und deren Vertuscher mussten nicht mit staatlicher Strafverfolgung rechnen. Der Rechtsstaat schaut – in Freiburg wie anderorts – zu.
Besonders erschreckend sei, dass das Leid der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der Angehörigen keine Rolle gespielt habe, sagte der Jurist Eugen Endress bei der Vorstellung des Missbrauchsberichts. In ihren Amtszeiten seien keinerlei Aufklärungsbemühungen erkennbar gewesen. Vielmehr sei es nur um den Schutz der Kirche und der Priester gegangen. Endress nannte als Beispiel, dass ein Zölibat-Verstoß eines Geistlichen bestraft wurde, während Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kirchenrechtlich nicht geahndet worden sei. „Wir waren sprachlos.“
Das Kirchenrecht sehe ein Eingreifen und Melden von Fällen vor. Dass dies seine beiden Vorgänger wider besseres Wissen „schlichtweg ignoriert“ hätten, mache ihn fassungslos. Ob dies auch kirchenrechtliche Konsequenzen für den noch lebenden Alt-Erzbischof Robert Zollitsch hat, werde der Vatikan entscheiden, so dessen Nachfolger, Erzbischof Burger. 5 Der Vatikan, nicht die deutsche Staatsanwaltschaft.
Deutschland ein Gottesstaat? „Seit 13 Jahren haben die Bischöfe weitestgehend verhindert, dass die Verbrechen der Täter und das zweite Verbrechen, das der Vertuschung, von staatlicher Seite untersucht und aufgeklärt werden. Und sie wussten offenbar genau, was sie taten,“ empörte sich Matthias Katsch, der Sprecher der Betroffeneninitiative »Eckiger Tisch« in einem Kommentar. Er hatte nach Veröffentlichung der neuen Missbrauchsstudie aus dem Erzbistum Freiburg das Vorgehen der Kirche mit der organisierten Kriminalität der Mafia verglichen. 6
Ein frommer Wunsch
Katsch erinnerte in seinem Beitrag an das Jahr 2010, als die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Vermittlungsprozess zwischen Betroffenen und Täterorganisation starten wollte und die Kirche zur Aufklärung von Missbrauchsfällen aufforderte. „Die verlogene Reaktion des damaligen Vorsitzenden der Bischofskonferenz Zollitsch verhinderte dies“, so Katsch. Zwar gebe es überall sexuelle Gewalt, doch nur in der katholischen Kirche „wird mit offensichtlich hoher krimineller Energie und Raffinesse, teilweise über Grenzen hinweg durch eine mächtige Institution systematisch Täterschutz betrieben und die Justiz offenbar bewusst getäuscht”.7 Der Missbrauchsbetroffenen-Vertreter fordert, dass der Deutsche Bundestag eine Untersuchungskommission einsetzt, die den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche endlich aufklärt. Die Archive sämtlicher deutscher Diözesen sollten durchsucht und Unterlagen ausgewertet werden. „Um der Gerechtigkeit für die Opfer willen, aber auch damit sich nachhaltig etwas ändert, muss dieser Verbrechenskomplex aufgeklärt werden“, so Katsch.
Ein frommer Wunsch. Wortreich und unverständlich, umschreibt eine klerikale Oligarchie seit Jahren Seiten ihr Nichts-Tun. Etwa, dass man den genannten Vorschlag des Betroffenenbeirats zur Umstrukturierung des Anerkennungsverfahrens bis heute ablehnt. Eifrig wird weiterhin von Austausch und Neustrukturierungen, von einzubringenden Perspektiven und Weiterentwicklung geredet. Auch Gratis-Floskeln wie „Vernetzung ist ein zentrales Thema in der Betroffenenarbeit. Die Bedeutung der Vernetzung hat die Vollversammlung nochmals explizit unterstrichen“,8 fehlen nicht. Nichts Neues also. Der Schutz der Kirche geht vor, nicht das Leid der Opfer.
Noch immer sind viele Bischöfe der Meinung, der Staat habe sich nicht in ihre Angelegenheiten einzumischen, selbst wenn es um schwere und schwerste Straftaten. Kirchenrecht schützt die Täter vor Verfolgung und Verurteilung. Die Strafverfolgungsbehörden agieren irritierend zurückhaltend. Kein klerikaler Missbrauchs-Täter sitzt in Haft, kein Bischof steht vor Gericht, kein Kardinal wird zur Rechenschaft gezogen. Eine skandalöse staatliche Ignoranz. Mittlerweile wird jetzt der Schwarze Peter ebendiesem Staat zugeschoben: „Wir unterstützen ausdrücklich [das] Anliegen, Aufarbeitung auch gesetzlich zu stärken. Eine solche gesetzliche Regelung wäre auch ein wichtiger Ausdruck staatlicher Verantwortungsübernahme.“– schreiben Kirchen-Vertreter.9 Eine groteske Verhöhnung des Rechtstaats. Wie lange noch? Deutschland ist kein Kirchenstaat. Wir leben in einem säkularen Verfassungs-Staat. Der Rechtsstaat muss handeln. Aber er schaut zu.
……………..
Quellen
1 Vgl. Deutschlandfunk, 27.9.2023
2 Kleinjung, Tilmann, Katholische Missbrauchsstudie: „Spitze des Eisbergs“, www.tagesschau.de , 25.9.2023 https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/
3 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.9.2023
4 Zum Missbrauchs-Bericht im Erzbistum Freiburg siehe:
www.spiegel.de, 18.4.2023
Südwestfunk, swr.de, 9.4.2023
5 Ebd.
6 Katsch, Matthias, Missbrauchsskandale in der Katholischen Kirche: Sie wussten, was sie taten. DER SPIEGEL, 30.04.2023
https://www.spiegel.de/panorama/matthias-katsch-ueber-die-katholische-kirche-und-sie-luegen-weiter-a-5002624f-bb91-4355-bd4a-b0a749e7a1eb
7 Ebd.
8 Bodenstein, Gisela, Wer erwartet noch etwas von den deutschen Bischöfen? Humanistischer Pressedienst, 29.9.2023
9 Ebd.
»Kirchenrecht schützt die Täter vor Verfolgung und Verurteilung.«
Was konkret bedeutet das? Was steht da in welchem Gesetz?
@ Sascha A. Carlin: Neben dem „weltlichen“ Strafrecht hat die katholische Kirche ihr eigenes Strafrecht im „Codex iuris canonici“. Dort ist auch der sexuelle Missbrauch geregelt.
Diesen Umstand berücksichtigt der Staat heute mit dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts für Religionsgemeinschaften. Geregelt ist er in Artikel 140 Grundgesetz. Dort wird Bezug genommen auf die Weimarer Reichsverfassung. Religionsgemeinschaften dürfen danach ihre Angelegenheiten selbst regeln, solange sie damit nicht gegen „weltliches“ Recht verstoßen.
»Kirchlichen Gerichte können nicht zu einer ‚Paralleljustiz‘ führen, durch die etwa Priester oder kirchlich Beschäftigte der Strafverfolgung durch die staatliche Gerichtsbarkeit entzogen werden. Die kirchlichen Gerichte dienen allein der innerkirchlichen Durchsetzung der eigenen Rechtsordnung.
Kirchenrecht ist also kein Ersatz für staatliches Recht, sondern ein Zusatz. Die weltliche Justiz kann Haftstrafen verhängen, wenn die Schuld nachgewiesen wird. Die Höchststrafe im Kirchenrecht für Priester ist eine Entlassung aus dem Klerikerstand. Haftstrafen gibt es nicht. Für Priester gilt das weltliche Recht also genauso wie für andere Menschen auch – eigentlich …
Denn es gelang den Bistümern in vielen Fällen, die Strafverfolgungsbehörden herauszuhalten, etwa durch verzögerte, auch vertuschte Nicht- Aufklärung von Missbrauch-Verbrechen, die sofort hätten zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht werden müssen. Richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen in bischöflichen Räumen hat es bis 2023 nicht gegeben. Betroffene und ihre Familien wurden systematisch davon abgehalten, Anzeige zu erstatten, unter anderem mit Drohungen und Schweigegeld. Verfahren wurden so lange verschleppt, bis Verjährung geltend gemacht werden konnte. Im Mittelpunkt stand der Schutz der Kirche, nicht das Leid der Opfer.
Eine Riesensauerei insgesamt
Zitat: Neben dem “weltlichen” Strafrecht hat die katholische Kirche ihr eigenes Strafrecht im “Codex iuris canonici”. Dort ist auch der sexuelle Missbrauch geregelt.
Diesen Umstand berücksichtigt der Staat heute mit dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts für Religionsgemeinschaften. Geregelt ist er in Artikel 140 Grundgesetz. Dort wird Bezug genommen auf die Weimarer Reichsverfassung. Religionsgemeinschaften dürfen danach ihre Angelegenheiten selbst regeln, solange sie damit nicht gegen “weltliches” Recht verstoßen. (Quelle Sascha A. Carlin)
Ist es nicht schon schlimm genug, wenn die Kirche massiv gegen ihre eigenen Grundsätze verstößt. Die 10 Gebote missachtet, Straftäter schützt und Meineide leistet.
Wenn die Kirche in der heutigen Zeit überhaupt noch eine Chance haben will, dann ist das der falsche Weg. Die massiven Kirchenaustritte in den letzten Jahren zeigen das deutlich. Eine grundlegende Reform und gründliche Aufarbeitung der Vergangenheit mit allen Konsequenzen ist mehr als überfällig. Die Kirche hat sich in ihrer Geschichte, bis in die heutige Zeit nicht immer gerade mit Ruhm bekleckert. Zwangsmissionierung, Duldung und wegsehen bei massiven Menschenrechtsverletzungen, auch in den eigenen Reihen, ein Beispiel der Umgang mit ledigen Müttern, mit Indigenen Völkern in ihren eigenen Ländern …. man könnte noch sehr viel mehr aufzählen.
Was aber dem ganzen noch die Krone aufsetzt, der Staat hilft nach besten Kräften bei Vertuschung der Aufklärung und Ahndung dieser Straftaten. Nach dem zu Anfang genanntem Zitat unterstehen, wie Missbrauch von Schutzbefohlenen dem zivilen Strafrecht und nicht dem Kirchlichen. Damit macht sich der Staat der Beihilfe schuldig.
„Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt wurde. Wehe der Welt mit ihrer Verführung!“ Matthäus 18,6f.
ich 12 jahre alt wurde von einem stadtpfarrer über 2 jahre missbraucht – seit 10 jahren kämpfe ich um wiedergutmachung – weit gefehlt – von der politik wie immer alleine gelassen – die kirche übt sich in machterhaltung – wiegelt ab – verzögert – nicht zu bezahlen ist oberste maxime – als reichste firma deutschlands, man lässt die opfer versterben – und der größte skandal von missbrauch wir öffentlich nicht zur kenntnis genommen – man sitzt ja in den rundfunk aufsichts gremien.
zur hölle mit euch !
Die „Kirche“ das sind nicht wir, sondern die Bischöfe die fälschlicherweise das Wort
„Kirche“ mißbrauchen! Die erzbischöflichen Institute brauchen sich nicht zu wundern, daß ihr die Menschen Reihenweise davonlaufen! Die Menschen sind einfach nicht mehr so blöd wie im Mittelalter! Wann wollt ihr das endlich kapieren!?Wie lange geht das Gespräch über die Mißbrauchsfälle in der kath. Kirche überhaupt noch? Sprecht einfach die Wahrheit! Und handelt endlich! Es ist einfach ein Jammerspiel!!!
Sich selbst am eigenen Zopf aus dem Sumpf zu ziehen, ist eine physikalische Unmöglichkeit. Man kann die ewigen, sich ständig aneinanderreihenden, bei jedem Bischofskonferenztreffen sich wiederhodenden Beteuerungen schon nicht mehr hören!!! Es muss eine staatliche Aufklärungskommission her! Sexuelle Gewalt an Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen ist ein Offizialdelikt!!! Also macht sich auch der Staat schuldig, wenn er das so laufen lässt! Noch ist auch nicht alles verjährt.
Bei uns läuft das Staat-Kirche-Verhältnis anders als im laizistischen Frankreich. Das muss nicht unbedingt schlechter sein, zumal bei uns die Kirchen die größten Träger im Sozial- und Gesundheitswesen sind. Das ändert aber rein gar nichts daran, dass wir ein säkularer Rechtsstaat mit Gewaltenteilung sind. Die Zeit der Fürsterzbischöfe ist nun wirkloich vorbei!!!
die kirche ein einzig trauerspiel: demnächst werden dann wieder soldaten gesegnet !
Natürlich werden Soldaten gesegnet, denn sie sind Menschen! Sie begeben sich in Todesgefahr und in die Gefahr, zu töten und schuldig zu werden und das heutzutage meistens nicht freiwillig oder in irgendeinem naiven nationalistischen, militaristischen Überschwang wie die jungen deutschen Männer zu Beginn des ersten Weltkriegs. Also ist das völlig in Ordnung. Waffen zu segnen hingegen ist völlig indiskutabel, aber das macht ja auch keine Kirche mehr in der westlichen Welt. Was in russischen und ukrainischen orthodoxen Kirchen diesbezüglich passiert, weiß ich allerdings nicht.