
Wer als Mann in der deutschen Nachkriegszeit Sex mit Männern hatte, musste seine Orientierung verbergen. Denn die junge Bundesrepublik bestrafte gleichgeschlechtliche Beziehungen rigide. In den zwanzig Jahren nach der Staatsgründung wurden Hunderttausende Ermittlungsverfahren eingeleitet, über fünfzigtausend Männer auch verurteilt. In den sogenannten Sittendezernaten arbeiteten damals häufig Polizisten, die schon in der Nazizeit Jagd auf Schwule gemacht hatten. Rechtliche Grundlage war der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches, der aus dem Kaiserreich stammte, von den Nationalsozialisten drastisch verschärft worden war und in Westdeutschland zunächst unverändert gültig blieb. Die ehemalige DDR griff immerhin auf die etwas liberalere Regelung der Weimarer Republik zurück, schon ab Ende der 1950er Jahre wurden Schwule dort kaum noch juristisch verfolgt.
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