
Ab Sommer haben Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Doch es fehlen Räume, Geld und Personal. Verbindlicher Nachmittagsunterricht? Weiterhin Fehlanzeige.
Mittwochmittag, elf Uhr. Die Lehrerin einer Schule am Niederrhein wünscht den Erstklässlern ein „Schönes Wochenende“. Vor dem Tor warten schon die startbereiten Familienvans. Denn morgen ist Feiertag, dann folgt ein Brückentag, an dem der Unterricht ebenfalls ausfällt. Der verlängerte Kurzurlaub lohnt sich also, doch das Arrangement hat einen Haken: Nur wenige Kinder fahren direkt nach der Schule in ein Ferienhaus am Meer. Wahrscheinlicher ist, dass sie sich spätestens ab halb zwölf fragen, was sie machen sollen. Denn Papa wie Mama sind an ihrem Arbeitsplatz. Die Schule interessiert das allerdings wenig, sie versteht sich als rein pädagogische und nicht als betreuende Einrichtung. Wenn Eltern den Stundenplan der Kinder nicht mit ihren betrieblichen Anforderungen koordinieren können, gilt das als privates Problem.













