Private Altersvorsorge löst das Rentenproblem nicht

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Sparvorschläge und Untergangsszenarien wechseln im Stundentakt. Ökonomen, Jungpolitiker, konservative Leitblätter, christliche Politiker und die Finanzwirtschaft sorgen sich um die mangelnde Generationengerechtigkeit bei der Rente. Die Jungen, ob arm oder reich, sitzen vorgeblich alle im gleichen Boot, das unter den Rentenlasten zu sinken droht. Alles steht zur Disposition. Denkverbote darf es nicht geben. Heraus kommt allerdings immer die gleiche Idee: Private Vorsorge und Aktienmärkte sollen retten, was über kollektive Sicherungssysteme nicht länger zu finanzieren sei. Die Privatisierung der Altersvorsorge löst weder das Rentenproblem noch ändert sie die demografischen Fakten. Sie eröffnet allerdings ein Jahrhundertgeschäft für die Finanzwirtschaft.

Sorgenvoll wird gemahnt, der nachfolgenden Generation dürfe kein Berg öffentlicher Schulden und unbezahlbare Rentenlasten hinterlassen werden. Die Gerechtigkeitslücken im Hier und Jetzt – extreme Vermögensungleichheit, Steuerflucht, sinkende Lohnquote, explodierende Mieten und unbezahlbare Immobilienpreise – sind dagegen kein Thema. Dabei werden an die nächste Generation nicht nur Schulden, sondern auch gewaltige Vermögen weitergegeben. Die nächste Generation ist insgesamt nicht ärmer. Die jährlichen Erbschaften entsprechen in Deutschland in etwa den jährlichen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Während die unteren zwei Drittel der jungen Generation fast nichts erben, fallen insbesondere den Kindern der Reichen und Superreichen jährlich circa 400 Milliarden leistungslose Vermögen in den Schoß. Das Versagen, heute Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen, verschärft so den Verteilungskampf für die nächste Generation. Wer heute nichts abgeben will, ist verantwortlich für den Klassenkampf von morgen.

Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke

Da die aktuelle Generationengerechtigkeitsdebatte sich auf die Lastenverteilung zwischen Jung und Alt statt zwischen Reich und Arm fokussiert, überrascht es nicht, dass bei den vorgeschlagenen Lösungen die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt. Trotz steigender Rentnerzahlen soll der Beitragssatz durch Leistungskürzungen weiter konstant gehalten werden. Das Rentenniveau wurde seit 1977 von 59% auf 48% gesenkt. Das Renteneintrittsalter für Frauen wurde in den neunziger Jahren schrittweise von 60 auf 65 Jahre erhöht. Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt für Männer und Frauen bis 2031 auf 67 Jahre. Das faktische Renteneintrittsalter hat in den letzten Jahrzehnten um fast 2,5 Jahre zugenommen. Frühverrentung bei Arbeitslosigkeit und Altersteilzeitregelungen wurde eingeschränkt. Seit 2009 müssen Rentner in voller Höhe Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die abschlagsfreie Rente nach 35 Versicherungsjahren wurde bereits 1997 abgeschafft. Studienzeiten werden nicht mehr rentenerhöhend berücksichtigt. Durch diese und eine Vielzahl nahezu unüberschaubarer Anpassungen und Leistungskürzungen konnte der Beitragssatz trotz steigender Rentnerzahlen, steigender Lebenserwartung und der erheblichen Zusatzbelastungen durch die deutsche Einheit weitgehend konstant gehalten bzw. sogar gesenkt werden.

Im Gegenzug ist die reale Standardrente 2024 um 1,7% niedriger als 2004, während sowohl Reallöhne als auch Kapitaleinkommen im letzten Vierteljahrhundert inflationsbereinigt um 18 bzw. 22% zugenommen haben.

Zu sehr Versicherung, zu wenig sozial

Weitere Absenkungen des Rentenniveaus, Abschaffung von Frühverrentung, Erhöhung des Renteneintrittsalters, Abkopplung der Rentensteigerungen von der Lohnentwicklung sollen auch zukünftig für weitgehend konstante Beiträge sorgen. Mehr Beitragszahler werden daher unzureichende Renten beziehen und im Alter auf Sozialhilfe (Grundsicherung) angewiesen sein. Das Rentenniveau ab 2031 weiter abzusenken, trifft dabei im Wesentlichen nicht die Babyboomer, sondern vor allem die Generation, die im Rahmen des Generationenvertrages mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen die Rente für die Babyboomer finanziert. Besonders betroffen von weiteren Absenkungen wären viele Menschen in den neuen Bundesländern. Dort gibt es kaum Betriebsrenten. Aufgrund der Massenarbeitslosigkeit und des niedrigen Einkommensniveaus nach der Vereinigung waren Beitragsleistungen vergleichsweise gering und zukünftige Renten werden erheblich unter der Standardrente liegen.

In dem Maße, wie die gesetzliche Rente nicht mehr vor Armut schützt, macht es für Bezieher kleiner Einkommen keinen Sinn, sich für das Alter einen Notgroschen zurückzulegen. Die Ersparnisse erhöhen dann nicht mehr das Einkommen, sondern entlasten lediglich die Sozialhilfe. Je mehr Menschen am Ende ihrer Erwerbstätigkeit nur eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erwarten haben, desto geringer wird die Akzeptanz einer staatlichen Pflichtversicherung sein. Die Bereitschaft, Sozialversicherungsbeiträge durch Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, wird zunehmen.

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Die deutsche Rentenversicherung ist zu sehr eine Versicherung und zu wenig sozial. Trotz erheblicher Ausgaben schützt sie unzureichend vor Armut und versagt für viele Menschen bei der Lebensstandardsicherung im Alter. Bismarck war eben ein Konservativer, der mit einem Minimum an Umverteilung den Sozialdemokraten den Wind aus den Segeln nehmen wollte. Während in der Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund des Sachleistungsprinzips für unterschiedliche Beiträge der gleiche Leistungsanspruch besteht und – auch wenn Beamte und Besserverdienende sich über Privatversicherungen der Solidarität entziehen können – eine soziale Umverteilung stattfindet, gilt für die Rentenversicherung das sogenannte Äquivalenzprinzip: Wer höhere Beiträge zahlt, bekommt auch eine höhere Rente.

Die bismarcksche Rentenversicherung ist im Kern eine Versicherung, in der Menschen das Risiko unterschiedlicher Lebenserwartung teilen. Keiner weiß, wie alt er oder sie wird, und die Versichertengemeinschaft teilt sich das Risiko. Wer früh stirbt, finanziert diejenigen, denen ein langes Leben vergönnt ist. Auf den ersten Blick findet dabei keine Umverteilung zwischen Arm und Reich statt, sondern lediglich eine zwischen den Langlebigen und den Frühsterbenden. Da Reiche länger leben, wird gleichzeitig von Arm zu Reich umverteilt. Die Armen subventionieren im Regelfall mit ihren Beiträgen die Reichen. Ein Wohlhabender lebt im Schnitt in Deutschland sechs Jahre länger als sein ärmerer Altersgenosse. Berücksichtigt man dies, bekommen die Besserverdienenden ca. 40% mehr Rente für jeden Beitrags-Euro als die Geringverdienenden.

Altersarmut zu verhindern und Lebensstandardsicherung zu erreichen, ist Aufgabe einer sozialstaatlichen Rentenpolitik – ein Ziel, zu dem sich Deutschland international bereits 1971 mit der Ratifizierung des Übereinkommens 128 der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet hat, das für die Bezieher mittlerer und niedriger Einkommen eine Rente von mindestens 45% des Nettoeinkommens nach 30 Beitragsjahren vorsieht.

Was tun?

Die dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus ist unerlässlich, um das weitere Absinken der gesetzlichen Rente für viele Beitragszahler auf Sozialhilfeniveau zu verhindern und die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu zerstören. Nahezu die Hälfte der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger verfügt über keine Betriebs- oder Riester-Rente. Für einen Großteil aller Rentnerinnen und Rentner ist die gesetzliche Rente mit weitem Abstand die wichtigste Einkommensquelle.

Das Verhältnis von Beiträgen und Renten sollte die signifikanten Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen Arm und Reich berücksichtigen, um eine echte Beitragsäquivalenz zu gewährleisten.
Diese Anpassung kann über einige Jahrzehnte erfolgen, indem die oberen 30% der Renten und Pensionen nicht mehr prozentual mit der Lohnentwicklung steigen. sondern nur mit dem gleichen Betrag angehoben werden, wie die Rente desjenigen, dessen Rente genau dem oberen siebten Zehntel der Renteneinkommensverteilung entspricht. Die Rente der oberen 30% würde also zukünftig mit einem so bestimmten Festbetrag etwas langsamer steigen als die Renten der übrigen Rentenbezieher.
Eine Verpflichtung bisher nicht versicherter Selbstständiger, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, würde in den kommenden demografisch besonders herausfordernden Jahrzehnten die Beitragseinnahmen erhöhen und verhindern, dass Selbstständige im Alter von der Allgemeinheit über die Sozialhilfe finanziert werden müssen. Eine moderate Anhebung der Beitragssätze um bis zu drei Prozentpunkte ist zumutbar, insbesondere wenn es gelingt, über Produktivitätswachstum das Pro-Kopf-Volkseinkommen weiter zu steigern. Durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze kann eine Beitragserhöhung lastengerechter gestaltet werden.

Damit diese Entlastungswirkung dauerhaft ist, sollten die von den ca. 10% Spitzenverdienern, die Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beziehen, zusätzlich eingezogenen Beiträge nur hälftig bei der Berechnung der Rentenpunkte berücksichtigt werden, um auch hier der durchschnittlich höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Bei weiter steigender Lebenserwartung ist eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre bis zum Jahre 2070 vorstellbar. Die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt sollten mit 0,4% statt 0,3% pro Monat oberhalb des versicherungsmathematisch Erforderlichen liegen. Wenn es zudem gelingt, das allgemeine Beschäftigungsniveau und die Produktivität zu steigern sowie mit einer gelingenden Migrationspolitik den Alterungsprozess der Gesellschaft zu strecken, ist die Rente sicher.

Allerdings bieten diese Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gegen das Armutsrisiko von Geringverdienenden und Versicherten, häufig Frauen, mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.

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Was nicht hilft: Die Aktienrente

Zusätzlich zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen die Beitragszahler in den Aufbau eines Kapitalstocks investieren. Gerade in den demografisch schwierigsten kommenden Jahrzehnten bedeutet dies eine Doppelbelastung bei den Beiträgen, während nennenswerte Rentenzahlungen aus der Aktienrente erst ab 2050 zu erwarten wären. Eine Teilumstellung auf Kapitaldeckung wie in Schweden in Höhe von 2,5% des Bruttoeinkommens würde unmittelbar den Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 auf 21,1% steigern, um einem Durchschnittsarbeitnehmer zwanzig Jahre später je nach Rendite eine zusätzliche Rente von ca. 100–160 Euro zu finanzieren.

Die Bezieher mittlerer oder niedriger Einkommen können die zusätzliche Belastung zu den jetzigen Rentenversicherungsbeiträgen nicht stemmen, während bei den Besserverdienenden lediglich eine Verschiebung von bestehenden Spar- und Anlageprodukten in die kapitalgedeckte Rentenversicherung erfolgen würde. Die in der Debatte häufig genannten Renditen von 6–7% sind, wenn überhaupt, nur bei vollem Investitionsrisiko der Beitragszahler und hoher Wachstumsdynamik an den Aktienmärkten erreichbar. Gerade für Bezieher mittlerer und niedriger Renten ist der mit der Aktienrente verbundene Verlust der Einkommenssicherheit im Alter ein hohes Risiko. Soll dagegen eine Mindestverzinsung garantiert werden, sinken die zu erwartenden Renditen unter Berücksichtigung von Abschlussgebühren und Verwaltungskosten. Bei Lebensversicherungen liegen sie zurzeit bei 1–2% und damit unterhalb der durchschnittlichen Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der historisch einmalige enorme Anstieg der Aktienkurse in den letzten vierzig Jahren hat die Befürchtung über Kursstürze und stagnierende Kursentwicklungen verblassen lassen. Angesichts der seit Jahrzehnten feststellbaren Abkopplung der Kursentwicklung vom realen Wirtschaftswachstum ist es optimistisch bis fahrlässig, die Vergangenheit in die Zukunft zu extrapolieren. Die reale Rendite des Dow-Jones-Index betrug von 1925–1985 2,2% und von 1985–2025 7%. Bei tendenziell abnehmenden globalen Wachstumsraten ist auch auf den Aktienmärkten mit moderateren Zuwächsen zu rechnen. Gerne werden hohe Renditen mit Verweis auf das Wachstumspotenzial in China, Indien oder anderen Schwellenländern in Aussicht gestellt. Nach den bitteren Erfahrungen mit Gas aus Russland und seltenen Erden aus China scheint es allerdings nicht empfehlenswert, Rentenzahlungen von Renditen auf Auslandsinvestitionen abhängig zu machen. Was, wenn China, Indien oder auch die USA sich entscheiden, Kapitalausfuhr mit hohen Zöllen zu belegen oder ganz zu verbieten, weil man sich dort nicht für unsere Renten krummlegen will?

Ein wesentlicher Grund für den Boom an den Aktienmärkten sind zudem die Pensionsfonds selbst gewesen, die etwa 15–20% des globalen Aktienmarktes halten. In den letzten Jahrzehnten waren die meisten Fonds überwiegend in der Ansparphase. Sie haben als Nachfrager die Kurse mit befeuert. In dem Maße, wie allmählich die Rentenzahlungen die Beitragseinnahmen bei den großen international agierenden Rentenfonds in den USA, Kanada, Großbritannien und den Niederlanden übersteigen, weil immer mehr Beitragszahler in die Rentenphase eintreten und aus demografischen Gründen die Zahl der neuen Beitragszahler abnimmt, werden die Pensionsfonds nicht länger als Käufer, sondern als Verkäufer an den Aktienmärkten agieren und entsprechend eher zu sinkenden als zu steigenden Kursen beitragen. Der Einstieg in eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ist für die Lösung der Probleme der Alterssicherung in Deutschland teuer, risikobehaftet und zur Unzeit. Selbst wenn die Renditeversprechungen der Finanzindustrie stimmen sollten, käme die Umstellung für die demographische Herausforderung zu spät, da es 30 – 40 Jahre Akkumulation mit Zins und Zinseszins braucht, bevor aus dem Aktienkapital nennenswerte Renten gezahlt werden können. Dass die Aktienrente trotzdem mit Vehemenz propagiert wird, hat mehr mit den Gewinninteressen der Finanzwirtschaft als mit der zukunftsfesten Alterssicherung für Rentnerinnen und Rentner zu tun.

Wunschdenken hinter der Frühstarterrente

Bei der nun beschlossenen „Frühstarterrente“ sind die ersten Rentenzahlungen im Jahre 2090 fällig. Der geringe Betrag von 10 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr schafft keinen nennenswerten Kapitalstock. Die Annahme, dass damit die jungen Menschen angefüttert werden, um ab dem 18. Lebensjahr freiwillig in eine kapitalgedeckte Rente zu investieren, ist empirisch nicht begründbares Wunschdenken. Es kann allerdings jetzt bereits vorausgesagt werden, dass die Finanzlobby darauf drängen wird, die Frühstarter nach dem achtzehnten Lebensjahr zu obligatorischen Einzahlungen auf individualisierte Rentenkonten zu verpflichten. Ein staatlicher Versicherungszwang für privatwirtschaftlich organisierte Renten ist für die Finanzwirtschaft quasi eine Lizenz zum Gelddrucken. Der jungen Generation und der Rente wäre mehr geholfen, wenn dieses Geld in gute Bildung investiert würde, statt über 60 Jahre auf der hohen Kante zu liegen.

Die Aktivrente ist kein Beitrag zur Finanzierung der Renten, sondern ein Verzicht auf Steuereinnahmen, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und einen aus dem Fachkräftemangel erwachsenden Lohndruck zu vermindern.

Die Beamten
Die Integration der Beamtenversorgung in die gesetzliche Rente ist mit enormen Übergangskosten verbunden. Über mehrere Jahrzehnte müssten neben den Pensionen zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge für die aktiven Beamten gezahlt werden. Allerdings sind die Pensionslasten erheblich. Zur Kostendämpfung sollten die Pensionen an das Niveau der Renten von Angestellten im öffentlichen Dienst (gesetzliche Rente plus Zusatzversicherung) angepasst werden. Dazu bedarf es keiner Überführung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. Es ist einfacher, die Beamtenpensionen jährlich jeweils geringer zu erhöhen, bis das Angleichungsziel erreicht ist. Wie bei Beziehern hoher Renten ist es sinnvoll, bei den Beamten im höheren Dienst die Pensionen über einige Jahrzehnte nur um den Betrag der prozentualen Pensionserhöhung der letzten Gehaltsstufe des gehobenen Dienstes steigen zu lassen, um der überdurchschnittlichen Lebenserwartung der Besserverdienenden Rechnung zu tragen.

Demokratie braucht soziale Sicherheit

Was Deutschland wagen sollte, ist ein progressiver Systemwechsel zu einem armutsfesteren Rentensystem. Vorstellbar wäre – wie in anderen europäischen Ländern – eine steuerfinanzierte Sockelrente von 1.000 Euro für alle Bürgerinnen und Bürger, auf die die beitragsbezogene Rente aufbaut. Die Sockelrente würde das Armutsrisiko von Geringverdienenden und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, insbesondere von Frauen, reduzieren. Die Finanzierung kann etwa zur Hälfte durch den Bundeszuschuss erfolgen, aus dem schon jetzt steuerfinanzierte Rentenleistungen wie Mütterrente, Grundrentenzuschlag, Anrechnung von Ausbildungszeiten, Fremdrenten, Grundsicherung usw. geleistet werden. Zudem sollte im Rahmen der Generationengerechtigkeit eine substanzielle progressive Erbschaftsteuer zur Sockelrentenfinanzierung erhoben werden. Dadurch wird die nachfolgende Generation entlastet. Die sterbenden Altrentner tragen mit ihren Hinterlassenschaften zur Rentenfinanzierung bei. Im Gegenzug zu zusätzlichen Steuerbelastungen zur Finanzierung der Sockelrente können die Sozialversicherungsbeiträge um einige Prozentpunkte gesenkt werden, da die umlagefinanzierte Versicherungsrente als zweite Säule der Alterssicherung fungieren würde, die dann über betriebliche Renten, Pensionsfonds und private Vorsorge weiter ergänzt werden kann. Die Beitragssenkung führt zu steigenden Nettolohneinkommen und sinkenden Lohnnebenkosten für Unternehmen.

Damit alle Menschen jetzt und in Zukunft in diesem Land in Würde alt werden können, wird angesichts der demografischen Entwicklung auch bei Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahmen ein wachsender Teil des Volkseinkommens für Alterssicherung ausgegeben werden müssen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte insbesondere die sich aus der höheren Lebenserwartung ergebende Privilegierung der Besserverdienenden im bestehenden System beseitigt werden und sollten die beitragsfremden Leistungen aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Eine steuerfinanzierte Sockelrente wäre ein wichtiger Schritt, um in herausfordernden demografischen Zeiten die Alterssicherung in Deutschland armutsfester zu machen.

Demokratie braucht soziale Sicherheit. Einkommenssicherheit im Alter ist hierfür unabdingbar. Es bleibt zu wünschen, dass es der Rentenkommission – trotz der Panikmache der interessengeleiteten Experten, Finanzlobbyisten, ahnungsarmen Jungpolitiker und unternehmerischen Klassenkämpfer – gelingt, ein Bündel von Reformen vorzuschlagen, das einem komplexen, aber klaren Ziel verpflichtet bleibt: eine armutsfeste, lebensstandardsichernde, generationsübergreifende und verlässliche Rente für alle. Es ist keine fiskalische oder demographische Unmöglichkeit, sondern eine Frage des politischen Gestaltungswillens und der politischen Gestaltungskraft.

Frank Hoffer
Dr. Frank Hoffer ist ehemaliger Mitarbeiter der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und Associate Fellow an der Global Labour University Online Academy. Zuvor war er als Sozialreferent in der Deutschen Botschaft in Moskau und Minsk sowie als Geschäftsführer der Initiative ACT tätig, die sich für existenzsichernde Löhne in der Textilindustrie einsetzt.

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