
Schauen Sie bitte mit mir zurück auf frühere Familienfotos. Damals „geschossen“ der Überlieferung wegen, regelrecht bildlich „orchestriert“; als Beleg für Elternstolz und Kinderreichtum. Auf vielen Fotos jener Zeit und Art erschien ein Familienmitglied irgendwie „verdrückt“ im Sinne von unauffällig im Vergleich zu anderen, so als verschmelze das Mitglied – in der Regel ein Kind – mit einem meist in Grautönen gehaltenen Hintergrund. Als gehöre es nicht richtig dazu. Mir geht dieser Eindruck durch den Kopf, wenn ich mir vor Augen führe, wie Gesellschaft und veröffentlichte Meinung mit der Gruppe der physisch behinderten und/oder geistig eingeschränkten Menschen verfahren. Die gibt es, das wissen wir alle, aber aus welchen Grünen auch immer gucken wir an denen vorbei.
Die kürzlich vorgestellte und erörterte Dunkelfeldstudie zweier Bundesministerien und des Bundeskriminalamtes zu Gewalterfahrungen im Alltag mit einer Zahl von mehr als 15 000 Befragten hat ein großes Echo gefunden. Das ist gut so.
Allerdings weist auch diese Studie ein entscheidendes Manko auf: Sie hat sich nicht mit denen beschäftigt, die sich am wenigsten gegen Gewalt jeder Art im Alltag wehren können. Das sind nun mal die Menschen mit eingeschränkter geistiger Kompetenz und/oder körperlicher Behinderung. Man findet lediglich unter dem Stichwort „Gewalt in der Kindheit“ einen Hinweis auf eine Studie von Wencke Choden aus dem Jahr 2021, wonach behinderte Kinder einem erhöhten Risiko von sexualisierter Gewalt ausgesetzt seien. Mehr ist nicht zu finden.
Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung daran erinnert. Das grundgesetzliche Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen brauche eine „positive Aufladung, eine andere Tonalität“. („Du gehörst dazu“, SZ vom 13.2.2026 Seite 5). Mehr Aufmerksamkeit und Nichtvergessen sind wichtig, unersetzlich, aber sie reichen nicht. Die beiden Wissenschaftlerinnen Julia Zinsmeister und Karolin Kuhn haben vor einiger Zeit geschrieben: „Das Risiko von Menschen mit Behinderungen, im Laufe ihres Lebens einmal oder mehrfach Gewalt zu erfahren, ist im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen um ein Vielfaches erhöht.“
Der Gesetzgeber hat reagiert
Aus älteren Studien ist ja auch bekannt, dass Menschen mit Behinderung einem hohen Risiko ausgeliefert sind, Gewalt unterworfen zu werden. Es wurden damals 400 Beschäftigte in Werkstätten und mehr als 1000 Menschen in verschiedenen Wohnformen befragt. Eine umfassende Untersuchung ist das nicht.
Der Gesetzgeber hat auf diese Tatsachen reagiert. Im Sozialgesetzbuch IX steht daher – etwas umständlich aber unmissverständlich: „Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder. Zu den geeigneten Maßnahmen nach Satz 1 gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts.“ (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – § 37a Gewaltschutz)
Es hätte weiß Gott niemanden irritiert, wenn in dieser Dunkelfeldstudie untersucht worden wäre, wie die Situation in Paarbeziehungen behinderter Menschen aussieht; wenn also da eine Wissenslücke geschlossen worden wäre.
Die erwähnten Fotografien sind Vergangenheit. Sie waren kein Einfallstor für jene, die behinderte Menschen missachten. Aber kollektives Wegschauen heute kann eine schlimme Gefahr bergen. Weil AfD- Häuptlinge wie Höcke „gesunde“ Bedingungen für „gesunde“ Kinder und Jugendliche in „gesunden Schulen“ verlangen.