Die Verfassungs-Schreiner und ihr Sondervermögen

Neuer Vorspann November 2023:Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat seinen Haushaltsstaatsekretär Werner Gatzer (SPD) entlassen. Ein Bauernopfer sagt man, auch wenn Gatzer ein Großbauer war, der sich unter vier Finanzministern drei verschiedener Parteien gehalten hat. Gatzer gilt als führender Haushaltsarchitekt, aber der Bauherr ist er natürlich nicht. Wer ist für den finanzpolitischen Trümmerhaufen verantwortlich, der im Anschluss an das Karlsruher Urteil entstanden ist, das die Umbuchung von nicht benötigten Corona-Milliarden in den Klimafonds der Bundesregierung als verfassungswidrig eingestuft hat?
Im Mai 2022 – siehe den Text im Anschluss – wies Detlef zum Winkel auf bruchstücke auf die Fragwürdigkeit solcher Finanzierungstechniken hin, wie sie das Bundesverfassungsgericht jetzt abgestraft hat. Damals ging es um das Sondervermögen für die Bundeswehr, mit dem die „Zeitenwende“ finanziert wird. Da der Trick, mit dem hessische Finanzvirtuosen bereits gescheitert waren, genauso wenig gerichtsfest war wie der spätere Klimafonds, hat man ihn mit Hilfe der Union gleich ins Grundgesetz gehievt. Nebenbei offenbart die ganz große Koalition für die Militärkredite auch die Heuchelei von CDU/CSU, die sich aktuell damit brüsten, besser haushalten zu können als die Regierung.
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Postplatz Dresden 2019 (Foto; Lupus in Saxonia, wikimedia commons)

Am Abend des 29. Mai 2022 einigten sich Regierung und Opposition auf ein gemeinsames Vorgehen zur Verabschiedung des von Kanzler Scholz angekündigten “Sondervermögens zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit”. Demnach scheint der Weg frei zu sein für eine enorme Aufrüstung der Bundeswehr in den nächsten Jahren. 100 Milliarden Euro soll sie erhalten – zusätzlich zu den im Haushalt vorgesehenen etwa 50 Milliarden jährlich. Olaf Scholz kommentierte die Einigung mit den Worten, dies sei “ein großer Schritt für unser Land”. Ein sehr großer: Im Ergebnis bekommen wir ein Sondervermögen, das kein Vermögen ist, sondern nur so heißt und dessen Unvereinbarkeit mit der geltenden Verfassung dadurch aufgehoben wird, dass es schlicht und einfach ins Grundgesetz hineingestemmt wird.

Jetzt soll es im Bundestag schnell gehen, damit die deutsche Zeitenwende – verursacht durch den russischen Angriff auf die Ukraine – noch vor der Sommerpause vollzogen und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ihre vorher geäußerten Differenzen legten die Verhandlungsführer von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP am Ende mühelos bei. Zuvor hatte die Union nämlich, unterstützt von der FDP, darauf bestanden festzuschreiben, dass die Milliarden ausschließlich für Zwecke der Bundeswehr verwendet werden dürften. Die Grünen hätten diese Festlegung lieber vermieden; weitsichtig erkannten sie, dass auch Cybersicherheit und Zivilschutz zur Verteidigungsfähigkeit gehören und gleichfalls erhebliche Geldmittel erfordern. Die SPD wiederum wünschte eine gewisse Variabilität bei der zeitlichen Freigabe der Mittel.

Den Weg zur Einigung zeichnete Wirtschaftsminister Robert Habeck vor, als er der Welt am Sonntag versicherte, natürlich sollten mit dem Sondervermögen “möglichst viele neue Waffen” für die Bundeswehr beschafft werden. Damit brachte er es fertig, die sozialdemokratische Devise eines Frieden-Schaffens “mit mehr Waffen”, ausgegeben durch Michael Roth, früher Wehrdienstverweigerer, aktuell Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, noch zu steigern: Frieden schaffen mit möglichst vielen Waffen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth sprang Habeck bei mit der Versicherung, die Grünen seien “nie eine pazifistische Partei” gewesen.

Das Parteiengezänk, das um das Sondervermögen vorübergehend veranstaltet wurde, war wohl nur eine Show gewesen, die einige Bedenkenträger in den Parteien bei der Stange halten sollte. Nun ist pro forma eine Zweidrittelmehrheit beisammen, um das Vorhaben im Grundgesetz zu verankern. Denn der Schritt für Deutschland ist so groß, dass er nach dem Willen der Schrittmacher Verfassungsrang erhalten soll.

Postplatz Dresden – Glasdach und Werbefläche – Bundeswehr – Handwerker gesucht – Weltfrieden Defekt + DVB Staßenbahn mit Sonderbeklebung (Foto: Lupus in Saxonia, wikimedia commons)

Eine Ausgabe als Vermögen

Tatsächlich ist dies jedoch ein politischer Trick, der die Verfassung zu einem Instrument von Finanzierungstechniken degradiert. Denn für die 100 Milliarden muss die Regierung Kredite aufnehmen. Damit würde sie die vom Grundgesetz vorgeschriebene und von der FDP heftig verteidigte Schuldenbremse erneut und mehrfach überschreiten. Folglich kam man auf den Einfall, eine Ausgabe als ein Vermögen zu deklarieren, denn Sondervermögen werden beim Schuldenmachen nicht mitgezählt.

Auf diese berauschende Idee war zuerst die hessische Landesregierung gekommen, als sie vor zwei Jahren für ein sogenanntes Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz die Zustimmung des Landtags einholte. Sie ließ sich ein Sondervermögen von 12 Milliarden Euro “zur Beseitigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Virus-Pandemie und zur Verhinderung weiterer Schäden” genehmigen. Doch der hessische Staatsgerichtshof verwarf das Unterfangen, weil es das Budgetrecht des Landtags umgehe und die (hessische) Schuldenbremse aushebele.

Da die Bundesregierung – zu Recht – ein ähnliches Schicksal für ihren Milliardenplan befürchtete, beschlossen die Finanzvirtuosen Lindner und sein Vorgänger im Amt, Scholz, eine Flucht nach vorn. Wenn wir die Sache gleich ins Grundgesetz schreiben, so das Kalkül, kann das Bundesverfassungsgericht, falls es angerufen wird, keine Einwände mehr geltend machen. In der Tat, Zweidrittelmehrheiten erleichtern das Regieren ungemein.

Im Ergebnis bekommen wir also ein Sondervermögen, das kein Vermögen ist, sondern nur so heißt und dessen Unvereinbarkeit mit der geltenden Verfassung dadurch aufgehoben wird, dass es schlicht und einfach ins Grundgesetz hineingestemmt wird. Das Vorhaben ist absurd und skrupellos zugleich. Mit dieser Absonderlichkeit mögen sich Verfassungsrechtler noch ausgiebig beschäftigen, aber dem Laien dämmert schon jetzt, dass sich die demokratischen checks and balances im Kriegsfall als schwach erweisen könnten.

Das Grundgesetz galt dem liberalen Bürgertum bisher als beste Verfassung aller Zeiten und Vorbild für andere Länder. Damit war die Hoffnung verbunden, die Achtung des Grundgesetzes könne einen Verfassungspatriotismus als Ersatz für den nationalen Patriotismus begründen. Schon durch die Notstandsgesetze (1968) und durch die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl (1993) hat dieses Konzept schweren Schaden genommen. Wie stark die Beschädigung inzwischen fortgeschritten ist, lässt sich daran ablesen, dass es im Bundestag buchstäblich niemanden gibt, der in diesen Tagen den Artikel 26 des GG bedenken würde:

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Könnte es sein, dass das Sondervermögen für die Bundeswehr, welches vermutlich an dieser Stelle als Satz 3 eingefügt wird – Wegbereiter späterer Sätze 4, 5 und 6 -, dem friedlichen Zusammenleben der Völker nicht gerade förderlich ist? Schleicht sich da eine gewisse Inkonsistenz in die Verfassung ein? Oh nein, die Militarisierung geschieht in bester Absicht und soll ausschließlich der Verteidigung und Friedenssicherung dienen.

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Detlef zum Winkel
Detlef zum Winkel, ursprünglich Physiker. Lebt in Frankfurt am Main und schreibt vornehmlich für die Berliner Wochenzeitung Jungle World. Betreut dort u.a. die Themen Atomenergie und Proliferation, aber leider auch Faschismus, weil es immer noch ein Thema ist.

3 Kommentare

  1. In Ihrem Beitrag ist fast alles falsch:
    – Mit dem 100-Mrd.-Euro-Programm wird Deutschland nicht “aufgerüstet”, sondern soll die Bundeswehr ausgerüstet werden, nachdem sie jahrzehntelang planmäßig abgerüstet bzw. kaputt gespart wurde, damit sie ihren verfassungsmäßigen Auftrag als Parlamentsarmee erfüllen kann: Das Land und Nato-Bündnispartner zu verteidigen. Derzeit ist sie dazu nicht in der Lage. Darüber besteht ein breiter Konsens nicht nur im Bundestag, sondern auch in der Gesellschaft. Den der brutale Überfall Putin-Russlands auf die Ukraine und der Angriff gegen den freien Westen hat gezeigt, dass Deutschland keine friedliche Insel der Seligen ist, sondern unsere Freiheit und Sicherheit aufs Höchste bedroht sind. Und zwar schon lange.
    – “Sondervermögen” ist lediglich der haushaltstechnische Begriff für einen Nebenhaushalt. Ehrlicher wäre gewesen, die 100 Mrd. aus dem normalen Haushalt zu finanzieren, auch damit Deutschland endlich einer Verpflichtung ggü. den Nato-Partner nachkommt, etwa 2 % des BIP für Verteidigung auszugeben. Das hätte jedoch bedeutet, an anderen Stellen zu sparen oder gegen die Schuldenbremse im GG zu verstoßen. Also hat die Scholz-Regierung diesen Weg gewählt. Es wird dagegen sicherlich Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Aber es ist anzunehmen, dass die Karlsruher Richter dagegen kein Veto einlegen werden.
    – Mit der Ausrüstung der Bundeswehr wird kein Angriffskrieg vorbereitet. Nicht nur, weil das nach dem GG verboten ist aus den Erfahrungen von 2 Weltkriegen und weil niemand in Deutschland so etwas vorhat. Sondern auch deshalb, weil (s.o.) die Bundeswehr dazu selbst mit dem jetzigen Programm gar nicht in der Lage wäre. Schon gar nicht gegen ein atomar und konventionell hochgerüstetes Russland unter imperialistisch-faschistischer Führung.
    Fazit: Es gibt offensichtlich immer noch etliche, die den Epochenbruch für Frieden und Sicherheit in ganz Europa durch Putins-Russlands Aggression nicht verstanden haben. Was wäre, wenn Putin und sein Kriegsregime als nächstes Nato-Länder wie die baltischen Staaten, Polen oder Rumänien oder am Ende gar Deutschland angreifen. Singen wir dagegen dann alle “Das weiche Wasser bricht den Stein”, in der Tradition der pazifistischen Ostermärsche, an denen ich früher auch mal teilgenommen habe? Zu Zeiten des Kalten Krieges – nicht eines sehr heißen in Europa. Entfesselt nicht von den “bösen” USA, sondern von Russland?

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