Die fließenden Grenzen zwischen Achtung und Abbau

Ob Mensch will oder nicht: In Sozialstaatsreformen sind die Grenzen zwischen Achtung eines Rechtsanspruchs und Abbau eines Rechtsanspruches fließend. Das ist auch so in den Empfehlungen der Sozialstaatskommission angelegt, die der Bundessozialministerin Bärbel Bas überreicht wurden. Man schaue sich beispielsweise die Empfehlung mit der Ziffer 17 an. Hier geht es um die Kosten der Eingliederung behinderter Menschen. Ich zitiere: „Ansatzpunkte zur Kostenbegrenzung könnten unter anderem Änderungen im Vertragsrecht …..auch bezogen auf den Umgang mit Tarifsteigerungen, sein.“ Wer sich nun die Arbeitsverhältnisse in Behinderteneinrichtungen anschaut, stellt fest, dass es dort viele Beschäftigte mit langjähriger Berufspraxis gibt, die im Vergleich zu Neueinstellungen deutlich mehr verdienen. In der zitierten Empfehlung steckt also die Frage, ob denen die volle Tariferhöhung zukommen solle oder nicht. Ich wundere mich schon, dass ein Mitglied der Parlamentarischen Begleitkommission, die erwiesen linke SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose aus Berlin dieser Empfehlung öffentlich  nicht widersprochen hat.  Wäre eine solche Empfehlung gemünzt auf Busfahrerinnen und Busfahrer im öffentlichen Dienst vorgelegt worden, wäre bei uns im Land der Teufel los.

Die im Bundesteilhabegesetz angelegte Förderung und Selbstbestimmung behinderter Menschen ist manchen sowieso ein Dorn im Auge. So sprach der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) Anfang des Jahres davon, es gebe bei der Förderung schwerstbehinderter Menschen ein „Schlaraffenland“. Der vor einem Jahr verstorbene SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler fragte mal in einer Runde, in welcher nacheinander mehrere Teilnehmende sich mit ähnlichen Argumenten kritisch über die Kosten einer rund- um-die Uhr- Betreuung Schwerstbehinderter echauffierten: „Ihr sprecht offenbar alle von ein und demselben Betroffenen.“ Das war ironisch gemeint; es ist aber tatsächlich so, dass die Zahl derjenigen, die in den Schutz einer außerordentlich aufwändigen Versorgung kommen, gering ist. Man muss also gehörig aufpassen und ins sogenannte „Kleingedruckte“ schauen, um manchen Dingen auf den Grund zu gehen.

Neueren Sozialstaats-Reformvorschlägen geht’s stets um die Verbindung von Effizienz und Gerechtigkeit. Ich habe Matthias Schulze-Böings Rezension des Georg Cremer Buches „Alles schrecklich ungerecht“ in diesem Zusammenhang als außerordentlich wohltuend empfunden. Cremer war 17 Jahre lang Generalsekretär der Caritas. Er war und ist ein Praktiker des Sozialstaats, der sich ebenso von der christlichen Sozialethik wie von der Verantwortung für öffentliche Güter leiten lässt. Er ist übrigens Mitglied der eben berufenen Rentenkommission des Bundessozialministeriums.

Screenshot: Website BMAS © BMAS

Man muss sich in diesem Zusammenhang schon fragen, welche Relevanz Empfehlungen zuzuordnen ist, die von einer Kommission erarbeitet wurden, der neun Abteilungsleiter von Bundesministerien angehören, fünf aus Landesministerien, ein Vertreter (Gruppenleiter) des Kanzleramts, drei Repräsentanten der kommunalen Spitzenverbände und sechs Bundestagsabgeordnete in einem Begleitgremium – ausschließlich Koalitionsabgeordnete; ich will deren Arbeit nicht abwerten, kann freilich nicht erkennen, dass hier 100 Prozent des nötigen Sachverstandes mobilisiert wurden – so fehlen zum Beispiel die wichtigsten Sozialverbände, die manches hätten beisteuern können.

Der deutsche Sozialstaat hat eine bemerkenswerte Karriere seit Bestehen der Bundesrepublik hingelegt. Er hat den Aufbau im Westen befördert, dann mitgeholfen, ökonomische Dominanz in Europa zu gewinnen; dann dazu beigetragen, ab den siebziger Jahren ökonomische Krisen und Massenarbeitslosigkeit zu überwinden, die deutsche Einheit mit vorangebracht, die Gleichberechtigung der Geschlechter unterstützt und die Anerkennung von Minderheiten. Jetzt geht es darum, die Bundesrepublik wirtschaftlich zu stärken und unsere natürliche Umwelt nicht untergehen zu lassen. Das alles gelingt nur im Geist der Anerkennung des Sozialstaates und nicht mit der Abrissbirne.

Siehe auch die ausführliche Analyse der Empfehlungen der Sozialstaatskommission
von Matthias Schulze-Böing „Eine neue Qualität der Sozialstaats-Debatte„.

Klaus Vater
Klaus Vater arbeitet als Kommunikationsberater und Autor. Er war stellvertretender Sprecher der Bundesregierung, zuvor Pressesprecher des Gesundheitsministeriums sowie des Arbeitsministeriums. Seinen Jugend-Kriminalroman "Sohn eines Dealers" wählte die Kinderjury des Literaturpreises "Emil" 2002 zum Kinderkrimi des Jahres. 2025 erhielt Vater den Gregor-Gog-Literaturpreis.

1 Kommentar

  1. Danke für die wertvollen Informationen eines Insiders der Regierungsbürokratie – vor allem mit Blick auf die Mitglieder der Kommission, die ja wohl alle gut versorgte Beamte sind. Deshalb ist es wichtig, dass denen Nicht-Beamte und direkt Betroffene genau auf die Finger schauen. Die Ironie der Geschichte: Der verdienstvolle Autor ist selbst Staatsdiener im Ruhestand, er kennt seine Pappenheimer. Deshalb hier kein blödes Beamten-Bashing, sondern Lob und Preis für alle, die die Situation der Betroffenen vor Ort kennen und ernst nehmen, sich also von den flotten Sprüchen der Sozialstaats-Verächter nicht beirren und sich von ihrem Amts-Eid leiten lassen.

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