Historisches Urteil zugunsten der rechtsextremen Partei und ihrer Chefin

Screenshot: Wahlkampfplattform marinelepen.com

Marine Le Pen, die Chefin des rechtsextremen Rassemblement National (RN), tritt am 18. April 2027 an, um zur Präsidentin Frankreichs gewählt zu werden. Ihre Kampagne dazu begann am Abend des 7. Juli mit ihrer Wahlplattform „marinelepen.com“. Vorangegangen war gegen 14 Uhr ein historisches Urteil: Der Cour d’appel de Paris unter seiner Präsidentin Michèle Agi verurteilte die ehemalige Parteichefin des Front National und Europa-Abgeordnete zwar wegen der Veruntreuung europäischer Steuergelder in Millionenhöhe zu Haft- und Geldstrafen, machte aber gleichzeitig den Weg frei für die Präsidentschafts-Kandidatur. Den Satz aller Sätze sprach nach diesem Urteil vor dem Pariser Berufungsgericht Generalstaatsanwältin Marie-Suzanne Le Quéau: „Die Justiz macht keine Politik, es ist eine juristische Entscheidung, die politische Konsequenzen hat.“

Die Entscheidung und die Konsequenzen sind folgenschwer. Das Gewicht der Veruntreuung öffentlicher Gelder zugunsten der damals noch „Front National“ genannten Partei wird in dem Urteil nicht bestritten: Zwischen 2004 und 2016 habe die Partei Parlamentarische Assistenten im Europa-Parlament „fiktiv“ angestellt und sich aus EU-Geldern bezahlen lassen. In Wahrheit arbeiteten sie für die Partei von Le Pens Vater Jean-Marie, dienten ihm als Fahrer oder Sekretärin. Von diesem „System“ wusste Tochter Marine sowohl als EU-Abgeordnete als auch als FN-Parteivorsitzende (seit 2011): Auch ihr mitangeklagter engster Stab (11 von 24 gingen mit ihr in die Berufung) wusste davon, der Front National, 2018 umbenannt in Rassemblement National (RN), steckte ständig in Finanznöten. Auf 339 Seiten wird diese Selbstbedienung der rechtsextremen Partei aus Steuermitteln noch einmal Punkt für Punkt aufgerollt.

Ein fatales Signal

Aber die drei Richterinnen unter dem Vorsitz von Michèle Agi kommen zu einem völlig anderen Schluss als die erste Instanz am 31. März 2025, die für 23 Angeklagte drastische Strafen und für Le Pen zusätzlich eine Unwählbarkeit von fünf Jahren verhängte. Damit hätte sie bei den Wahlen im kommenden Jahr nicht antreten können. Damals verließ Marine Le Pen noch vor dem Ende der Urteilsverkündung wütend den Saal und sprach von einem Urteil, das ihren „politischen Mord“ zum Ziel habe. Die Partei wütete gegen die „politische Justiz“ in Frankreich und schlug erst im Berufungsverfahren Anfang dieses Jahres einen anderen Ton an, gab sich reumütig und treuherzig, nur im Interesse der Partei und der nationalen Politik gehandelt zu haben. Persönlich bereichert habe sich keiner der Angeklagten. Und schließlich: Die Regeln zur Unwählbarkeit von verurteilten Politikerinnen und Politikern seien erst nach der „Assistenten-Affäre“ verschärft worden (2016), könnten somit für Le Pen nicht angewendet werden.

Dieser Linie ist das Berufungsgericht weitgehend gefolgt. „Nur die nationale politische Partei hat von der Veruntreuung profitiert“, heißt es wörtlich in der fünfseitigen Pressemitteilung des Gerichts. Eine persönliche Bereicherung der Abgeordneten habe es nicht gegeben und „fiktiv“ seien auch nur ein Teil der parlamentarischen Assistenten gewesen. Zu politischer oder gar moralischer Verantwortung von Parteivorsitzenden und gewählten Abgeordneten äußern sich die Richterinnen nicht. Alle verhängten Haftstrafen reduzierten sie und setzten sie zur Bewährung aus. Die veruntreuten Gelder soll die Partei an das EU-Parlament zurückzahlen: 2,8 Millionen Euro. Diese juristische Nachsicht gegenüber der Selbstbedienung einer politischen Partei aus Steuermitteln ist ein fatales Signal.

Praktisch ausgehebelt hat das Gericht auch die zeitlich befristete Unwählbarkeit für verurteilte Politiker und Politikerinnen, wenn sie für „höhere“ Ämter wie das Amt des Präsidenten Frankreichs kandidieren wollen. Da die verschärften Regeln zur „Tatzeit“ noch nicht galten, prüfte das Gericht die Verhältnismäßigkeit der in erster Instanz verhängten Strafe von fünf Jahren Nichtwählbarkeit. Das folgenschwere Urteil: Nicht verhältnismäßig. Zum Recht der Wählbarkeit gehöre auch „la liberté des candidatures mais aussi la liberté de choix de l’électeur, condition d’expression du suffrage démocratique“. An diesem Satz werden sich die Juristinnen und Juristen des Verfassungsrechts reiben und zerstreiten: Wer wählbar ist, muss auch die Freiheit zur Kandidatur haben und der Wähler die Freiheit zur Wahl an der Wahlurne.

Ohne Fußfessel in die Wahlschlacht?

So verkündete es Präsidentin Michèle Agi an diesem denkwürdigen 7. Juli. Und reduzierte die Nichtwählbarkeit von Marine Le Pen auf 45 Monate, 30 Monate auf Bewährung und 15 „ferme“, die nach dem ersten Urteil vom 31. März 2025 seit dem 30. Juni praktisch abgegolten sind. Die Haftstrafe verkürzte das Gericht mit Bewährung auf ein Jahr Hausarrest unter elektronischer Überwachung. Selbst bei einer großzügigen Auslegung dieses „Hausarrestes“ durch einen zuständigen Richter in Le Pens Heimatstadt, selbst bei einer möglichen Verkürzung auf sechs Monate ist eine „Freiheit der Kandidatur“, Wahlkampf im Homeoffice, nicht machbar. Ein krasser Widerspruch im Urteil, den Le Pen ausnützen wird, indem sie vor die letzte Instanz, den Kassationsgerichtshof, zieht. Und sich strikt weigert, sich eine Fußfessel anlegen zu lassen. Sie dürfte damit durchkommen: Die letzte Instanz will noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen, diese könnte sich aber auch verzögern, letztlich bis über den Wahltag hinaus. So ginge sie ohne Fußfessel in die Wahlschlacht.

Für ihre Entscheidung, um die Nachfolge von Emmanuel Macron zu kämpfen und ihren Ziehsohn Jordan Bardella auf Rang zwei zu verweisen, brauchte sie wenige Stunden: Marine Le Pen, edel unauffällig gekleidet mit einer schwarzen Hose, einem weißen Shirt, Goldkettchen und einem hellrosa Blazer, verließ um 14.45 Uhr das Gericht in Richtung Parteizentrale in der rue Cortambert. Um 18 Uhr stand ihre Wahlkampfplattform marinelepen.com im Netz und um 20.00 ihr Auftritt im französischen Fernsehsender TF 1. Zum ersten Mal an diesem Tag lächelte sie. Sie sei glücklich, dass man den Franzosen Wahlfreiheit gegeben habe. „Sie werden das letzte Wort haben, bis heute hatten sie das nicht.“ Ein Auftritt, der vor Selbstbewusstsein strotzte. Wie sagte die Generalstaatsanwältin? „Die Justiz macht keine Politik, es ist eine juristische Entscheidung, die politische Konsequenzen hat.“ Das Ausmaß wird sich zeigen.


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Jutta Roitsch
Jutta Roitsch, Diplom-Politologin und freie Autorin, von 1968 bis 2002 leitende Redakteurin der Frankfurter Rundschau, verantwortlich für die Seiten »Aus Schule und Hochschule« und »Dokumentation«, seit 2002 als Bildungsexpertin tätig, Engagement in der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative (GHI), Autorin der "Blätter für deutsche und internationale Politik", der "Vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik".

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