Gegen eine allzuständige, verwässerte Erinnerungskultur

Berlin weihte im Mai 2006 zum 60. Jahrestag des Sturzes des Naziregimes und des Endes des Zweiten Weltkriegs sein Holocaust-Denkmal ein.
(Foto: Mary-Grace Blaha Schexnayder auf wikimedia commons)

In der Rede Richard von Weizsäckers von 19851 wird der 8. Mai nicht nur als Tag der Befreiung, sondern vor allem auch als Tag der Erinnerung gekennzeichnet. Erinnerung an die Verbrechen der Gewaltherrschaft Adolf Hitlers und des Nationalsozialismus, an die fast realisierte Ausrottung des jüdischen Volkes, den Genozid an den Sinti und Roma, die millionenfache Zwangsarbeit, die anderen staatlich organisierten Gewaltverbrechen bis hin zu den Verbrechen der Wehrmacht. Sehr spät ist in der Bundesrepublik Deutschlands die deutsche Schuld eingestanden und dieser Zivilisationsbruch Gegenstand einer auf die Gegenwart bezogenen Erinnerungskultur geworden.

Die DDR hat sich mit ihrer Neubegründung als „antifaschistischer Staat“ von aller Kontinuität mit den Staatsgebilden davor und damit auch von jeder Schuld und Verantwortung freigesprochen. In der Bundesrepublik waren die ersten Jahrzehnte nach der Befreiung bestimmt von kollektivem Verschweigen und Verdrängen und der personellen Kontinuität vieler Akteure des nationalsozialistischen Regimes in herausragenden Positionen des neuen Staates, in Politik und Verwaltung, in Justiz und Wirtschaft, in Medien und Kultur. Nur wenige Personen haben dieses kollektive Verschweigen durchbrochen, wie zum Beispiel der Generalstaatsanwalt des Landes Hessen, Fritz Bauer, mit den Auschwitz-Prozessen2.

Versöhnungstheater?

Auch die (19) 68 er Bewegung hat zwar die Verstrickung der Elterngeneration in die Nazizeit thematisiert, aber keinen Durchbruch zu einer umfassenden Erinnerungskultur geschafft. Erst ein Jahrzehnt später kommt es zu einer klaren Trendwende. Auf verschiedenen Ebenen entstehen durch staatliche Aktivität oder private Initiative an den Orten der Verbrechen Zentren der Erinnerungskultur, mit viel ehrenamtlichem Engagement und einer vielfältigen staatlichen Förderung durch den Bund, aber auch durch Länder und Kommunen. Diese Erinnerung sieht sich auf der einen Seite dem Gedenken an die Verbrechen und an deren Opfer verpflichtet, leistet aber auch einen wichtigen Beitrag im aktuellen Engagement gegen zunehmenden Antisemitismus und Rassismus sowie zur Kritik jeder Form von staatlicher Gewaltherrschaft. Zentrum und Ausgangspunkt dieser Erinnerungskultur ist das staatlich organisierte Verbrechen als Ereignis der Vergangenheit. Deshalb sind nach der deutschen Wiedervereinigung auch das staatliche organisierte Unrecht in der DDR und seine Opfer als neuer Schwerpunkt in den Blick der Erinnerungskultur gekommen.

Seit einigen Jahren gibt es eine intensive und zum Teil sehr kontroverse Debatte um die Erinnerungskultur, notwendige Veränderungen und aktuelle Schwierigkeiten. Dafür gibt es viele Gründe. So wurde z.B. von jüdischer Seite durch Max Czollek die deutsche Erinnerungskultur als „Versöhnungstheater“ qualifiziert3, mit der sich Deutschland von Schuld und Verantwortung reinwaschen wolle, sich der Versöhnung rühme, aber dem immer noch vorhandenen und zunehmenden Antisemitismus nichts entgegensetze. Es ist in der Tat nicht nur für Jüdinnen und Juden schwer zu ertragen, dass sich ein Staat und seine Bevölkerung trotz der lebendigen Erinnerung an die Schrecken der Vergangenheit eines zunehmenden, auch gewaltsamen Antisemitismus, rechtsextremer Gewalt und völkischen Denkens bis hin zu den Erfolgen der AFD nicht erwehren können. Zum anderen wird angesichts des Bewusstwerdens der deutschen kolonialen Vergangenheit mit ihren Verbrechen bis hin zum Völkermord jetzt im Flüchtlings- und Einwanderungsland Deutschland eine Neuorientierung der Erinnerungskultur verlangt, die die kolonialen Verbrechen dem Holocaust gleichordnet, im Holocaust den Schlussstein kolonialer Verbrechen sieht4.

Ein neues „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“

In dieser Situation legt nun die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Staatssekretärin Claudia Roth, den Entwurf für ein neues „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“5 vor, wodurch, dem Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung entsprechend, die Erinnerungskultur neu ausgerichtet werden soll: „Wir begreifen Erinnerungskultur als Einsatz für die Demokratie und Weg in eine gemeinsame Zukunft.“ Daraus leitet Roth das Postulat ab, „aus den verschiedenen Erfahrungen, Perspektiven und historischen Erinnerungen heraus ein gemeinsames Erinnern möglich zu machen und damit die demokratische Kultur in Deutschland nachhaltig zu stärken.“6 Der Entwurf beschreibt daher den Nationalsozialismus, Deutsche Teilung/Deutsche Einheit, Kolonialismus, Einwanderungsgesellschaft und Kultur der Demokratie, als gleichgewichtig (?) nebeneinander stehende Stränge einer neuen oder modernen Erinnerungskultur. Oder, in schwer verständlicher Sprache formuliert, soll die Erinnerungskultur zum Allzweckinstrument werden bis hin zur Verteidigung der Demokratie: „Ein zeitgemäßes Erinnerungskonzept muss daher auch den Kampf um die Demokratie in Deutschland mit in den Blick nehmen und die Verschiedenheit individueller und kollektiver Erinnerungen als formative Elemente demokratischer Gleichheit und künftiger gemeinsamer Erinnerungen gerade in einer Einwanderungsgesellschaft wertschätzen“7. Mit geringfügigen Änderungen wird diese Aussage im Antwortbrief der Bundesbeauftragten8 auf die Kritik der Zusammenschlüsse von Netzwerken und Gedenkstätten an dem Entwurf der BKM wiederholt. Die Kritik aus den Zusammenschlüssen, Netzwerken und Gedenkstätten ist fundamental. In deren Brief heißt es: „Der Entwurf leitet einen geschichtspolitischen Paradigmenwechsel ein, der zu einer fundamentalen Schwächung der Erinnerungskultur führen würde.“9

Erinnerungskultur ist kein Allzweckinstrument

Auch jenseits der Fundamentalkritik wirft der Entwurf der BKM grundlegende Fragen auf und verlangt eine gründliche Diskussion. Abgesehen von dem überladene Sprache des Entwurfs scheint auch das zentrale Ziel fraglich: Warum müssen alle Themen in eine Erinnerungskultur integriert und können nicht nach Anlass, Betroffenheit und Bedeutung differenziert werden? Täter und Opfer, Zugänge und Zielgruppen können nach verschiedenen Schwerpunkten unterschiedlich sein. Dementsprechend kann es verschiedene Stränge von Erinnerungskultur geben. Der Versuch einer zu großen Integration kann die einzelnen Orte und Träger von Erinnerungskultur überlasten und die Gewichtung verwischen. „Das Menschheitsverbrechen der Schoah und die Verbrechen des Nationalsozialismus nehmen als „Zivilisationsbruch“ (Dan Diner) eine einzigartige Rolle in der deutschen Erinnerungskultur ein“10, formuliert der Entwurf. Er läuft aber Gefahr, selbst zur Verwässerung beizutragen.

Erinnerungskultur ist Erinnern und Vergegenwärtigen staatlichen Fehlverhaltens und staatlich organisierten Verbrechens. Sie entreisst Schattenseiten der Geschichte dem Vergessen und Verdrängen. Somit ist mehr als fraglich, ob die Beschäftigung mit der Entwicklung der Einwanderungsgesellschaft und ihren Defiziten, der Kampf gegen Rassismus, Extremismus und Antisemitismus, das Ringen um die Sicherung der Demokratie, so notwendig sie sind, in den Zusammenhang von Erinnerungskulturen passen. Denn die Einwanderungsgesellschaft, sowie Rassismus und Antisemitismus, sind höchst lebendige Gegenwart, ebenso wie die Sicherung der Demokratie.
Natürlich sollen die Orte und Projekte, wissenschaftliche Forschung und pädagogisches Handeln aus den Strängen der Erinnerungskultur die integrativen Kräfte der Einwanderungsgesellschaft, die Abwehr von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und die Sicherung der Demokratie stärken – aber die Aufgabe kann nicht der heutigen Erinnerungskultur überantwortet werden. Dafür sind neue Orte und Strukturen notwendig. So z.B. ein „Einwanderungsmuseum“ in Deutschland, das fortdauernde Migration als eine der zentralen Grundlagen deutscher Gesellschaft vermittelt. Für die Eingewanderten, die hier Fuß gefasst haben und die neu hinzukommen und nicht nur vorübergehend bleiben wollen, ist Raum zu schaffen, dass sie sich ihrer Vergangenheit erinnern, auch ihrer Schrecken und der Regime, die sie verursacht haben. Aber denen, die hier in Deutschland bleiben und sozialisiert werden, sollten auch die zentralen Themen deutscher Erinnerungskultur nahegebracht werden.

Gefahr der Relativierung

Eine offene multikulturelle Gesellschaft zu gestalten und sich der Demokratie und ihrer Tradition zu vergewissern, sind Aufgaben der Bildungspolitik, auch und vor allem der Kulturpolitik und ihrer guten finanziellen Ausstattung , aber nicht Teil der Erinnerungskultur. Aufgabe der Erinnerungskultur bleibt, aus den geschichtlichen Erfahrungen zu vermitteln, dass Antisemitismus und Rassismus zu jeder Zeit und an jedem Ort illegitim und verbrecherisch sind. Dem aktuellen politischen Handelns ist aufgegeben, dem Antirassismus, Antisemitismus und der Demokratiefeindlichkeit entgegenzutreten. Wenn diese Differenz nicht klar formuliert wird, droht das Versagen der aktuellen Politik als Versagen erinnerungskultureller Arbeit zu erscheinen.

Die Auseinandersetzung mit den deutschen Verbrechen des Kolonialismus und damit das Ringen um einen neuen Strang der Erinnerungskultur findet öffentlichkeitswirksam erst seit wenigen Jahren statt. Die eingangs zitierte Kritik an der deutschen Erinnerungskultur stellt die Bedeutung der kolonialen Verbrechen auf gleiche Höhe wie oder sogar über den Holocaust. Charlotte Wiedemann hat in ihrem Buch „Den Schmerz der Anderen begreifen“11 sehr eindrucksvoll die Gründe für die andere Gewichtung kolonialer Verbrechen und des Holocaust durch Menschen außerhalb Europas beschrieben. Mit dem Bewusstwerden der Verbrechen des Kolonialismus und der zunehmenden Migration stellt sich die Frage eines zusätzlichen Stranges der Erinnerungskultur und seiner Gewichtung eindringlich. Dabei spielen verschieden Fragen eine Rolle: „Ist der Holocaust singulär oder gibt es Kontinuitätslinien zwischen Kolonialismus und Holocaust?“ fragt eine Publikation der „Bundeszentrale für politische Bildung“.12 Aber diese Frage ist irreführend, denn Kontinuitätslinien und Singularität des Holocaust schließen einander nicht aus.

Der BKM-Entwurf stellt selbst die Frage: „Sollen und können wir nach Verflechtungen (und Unterschieden) zwischen Nationalsozialismus und Kolonialismus, Antisemitismus und Rassismus suchen, oder bringt die Kontextualisierung, Relationierung und Neu-Perspektivierung (!) genozidialer Menschheitsverbrechen und der ihr zugrundeliegenden Ideologien die Gefahr einer Relativierung, gar Verharmlosung der Einzigartigkeit der Shoah und der mit ihr verbundenen These vom Zivilisationsbruch?“13 Beantwortet wird die Frage nicht direkt, aber indirekt der Relativierung Vorschub geleistet durch das Konzept einer synkretistischen Erinnerungskultur, die keine Rang- sondern nur noch eine Reihenfolge in den fünf folgenden Abschnitten des Konzepts Erinnerungskultur erkennen lässt. Die Suche nach Verbindungslinien ist in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und der gesellschaftlichen Debatte zweifellos notwendig. Aber daraus ergibt sich kein zusätzlicher Auftrag für bestehende Strukturen der Erinnerungskultur.

Ein singuläres Verbrechen

Folgendes ist zu erwägen: Man kann den Kolonialismus als europäisches Menschheitsverbrechen sehen, das mit der Entdeckung Amerikas 1492 seinen Anfang genommen hat. Er hat zu bereicherndem globalen Austausch, den wir bis heute zu schätzen wissen und gleichzeitig zunehmend kritisieren, zu kulturellem Austausch und zur Entstehung der USA ebenso geführt wie zu Sklaverei, Genoziden und kultureller Vernichtung. Ist von Schuld zu reden, hier nicht genauso müßig wie nach der Schuld der „Römer“ bei der Entstehung des Imperium Romanum zu fragen?

Schrifttafel am Antikolonialdenkmal in Bremen
(Foto: Chrischerf auf wikimedia commons)

Wenn wir eine koloniale Erinnerungskultur ernsthaft wollen, so ist das primär eine europäische Aufgabe, die aber von den europäischen Institutionen nicht thematisiert wird. Natürlich bedürfen der deutsche Anteil an kolonialen Verbrechen, der Genozid, der Landraub, Kulturvernichtung und Kulturraub auch des aktualisierenden Erinnerns. Das deutsche Kaiserreich war mit seinem Tun Teil einer europäischen Selbstverständlichkeit. Dieses Tun unterscheidet sich jedoch fundamental von Ursachen und Umfang des Vernichtungswillen nationalsozialistischer Gewaltherrschaft. Der Wille Adolf Hitlers und seiner Clique, deutschen Lebensraum im Osten zu schaffen, ist ein imperialistisches und koloniales Vorhaben. Aber der Holocaust hat eine zentral andere Wurzel: Er ist die Radikalisierung der Jahrhunderte deutschen und europäischen Antisemitismus.
Ich höre die Rede oder das Gerede von der „christlich-jüdischen Tradition des Abendlandes“ immer mehr als skeptisch. Die christliche Tradition bestand über sehr lange Zeit in der Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung der Jüdinnen und Juden, in der Ausgrenzung und Einpferchung der jüdischen Bevölkerung. Tausende von Tätern und Opfer waren Teil der damaligen Gesellschaft. Der Nationalsozialismus hat den Antisemitismus radikalisiert, ideologisch mit Rassentheorie und Rassengesetzen untermauert und in industriellen Vernichtungsprozessen exekutiert. Dies bleibt in Quantität und Qualität ein singuläres Verbrechen.

Daraus folgt, die auf den Holocaust und die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ausgerichteten Orte und Strukturen der Erinnerung sollen, ja müssen Verbindungslinien aufzeigen. Die Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen Deutschlands bedarf aber neuer, anderer Orte. Wir dürfen gerade angesichts aktueller Debatten nicht in den gefährlichen Abgrund der Verknüpfung des Kolonialismus mit dem Weltjudentum geraten, der in Israel die letzte zu vernichtende Bastion des Kolonialismus sieht. Wenn alles zu einer „modernen Erinnerungskultur“ zusammengemischt wird, drohen tagesaktuelle Modernismen die Erinnerungskultur zu verwischen und zu verwässern – sehr zur Freude der neuen und alten Rechtsextremen. Dem gilt es entgegenzutreten. Der Holocaust wäre dann kein deutscher Sonderweg, sondern „normaler“ Teil der Welt- und Menschheitsgeschichte. Damit wäre, sicher ungewollt, der von extrem Rechten geforderten „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“ Rechnung getragen.

Eine Frage der Finanz- und Förderpolitik

Das Rahmenkonzept Erinnerungskultur soll auch einen neuen Rahmen für die finanzielle Förderung schaffen. Wenn all die genannten Themen unter einer „modernen Erinnerungskultur“ gefasst werden, ist die Gefahr groß, dass sie auch mit den bisher vorhandenen Mitteln – mit geringfügigem auf und ab, je nach Kassenlage – bewältigt werden sollen. Das wäre der schleichende Tod jeder Erinnerungskultur. Schon die auf die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und das SED-Unrecht ausgerichteten Strukturen bedürfen dringend zusätzlicher finanzieller Mittel, u.a. für den Gebäudeerhalt, die technische Modernisierung angesichts geänderter medialer Erwartungen und Möglichkeiten, der gezielten Ansprache besonders junger Menschen in der Vielfalt der Einwanderungsgesellschaft.. Wenn die schon heute zu geringen Mittel für alle fünf Linien eines neuen Konzepts verwendet werden sollen, vielleicht sogar stärker für die „neuen“ Felder, weil sie ja neu sind, das wäre erst recht die Gefährdung einer Erinnerungskultur.

Es ist richtig, dass der gesellschaftliche Wandel neue Aufgaben der Erinnerungskultur hervorbringt, die dann aber auch institutionell und finanziell neu und zusätzlich abgesichert werden müssen. Die Themen Einwanderung sowie Demokratietradition sind aktuell und lebendig in unserer Gesellschaft. Sie sollen ihren politischen Ort haben und finanziell gefördert werden, z.B. durch politische Bildung und natürlich auch Kulturpolitik. Aber nicht alle Kulturpolitik ist Erinnerungskultur. Und was gegenwärtig ist, das ist politisch zu gestalten, gesellschaftlich zu diskutieren und finanziell zu fördern – aber eben nicht unter dem Rubrum einer allzuständigen und verwässerten Erinnerungskultur.


1  www.bundespraesident.de, Amt und Aufgaben- Ehemalige Bundespräsidenten- Richard von Weizsäcker – Reden.
2  Fritz Bauer, geb. 16.07.1903, gest. 01.07.1968, Generalstaatsanwalt in Hessen 1956 bis 1968.
3  M. Czollek, Versöhnungstheater. Eine kritische Analyse der deutschen Erinnerungskultur, Hanser 2022; Versöhnungstheater. Anmerkungen zur deutschen Erinnerungskultur, Website Bundeszentrale für politische Bildung, 11.05.2021.
4  Achille Mbembe, geb. 1957 in Kamerun ist Historiker, Politikwissenschaftler und Theoretiker des Postkolonialismus. Er ordnet das Apartheidregime in Südafrika und schließlich auch die Vernichtung der europäischen Juden in den „Trennungswahn“ des Kolonialismus ein.
5  Entwurf. Rahmenkonzept Erinnerungskultur. BKM 01.02.2024; siehe auch C. Roth, Erinnerungskultur neu aufstellen. Gastbeitrag in Tagesspiegel 15.Februar 2024.
6  Tagesspiegel vom15.02.2024
7  BKM-Entwurf vom 01.02.2024
8  Brief vom 04.04.2004
9  Brief vom 03.04.2024
10  Entwurf BKM, S. 2
11  Ch. Wiedemann, Den Schmerz der Anderen begreifen. Holocaust und Weltgedächtnis, Propyläen/Ullstein Verlag Berlin, 2. Aufl. 2022
12  F. Bajohr/R. O´Sullivan, Holocaust, Kolonialismus und NS-Imperialismus. Wissenschaftliche Forschung im Schatten einer polemischen Debatte. Website Bundeszentrale für politische Bildung, 21.04.2022
13  Entwurf S. 7

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Klaus Lang
Dr. Klaus Lang studierte Katholische Theologie, Psychologie und Politik. Er war zunächst Pressesprecher des Vorstandes der IG Metall, 1981 wurde er Leiter der Abteilung Tarifpolitik, später leitete er die Abteilung des 1. Vorsitzenden und war Geschäftsführer der Otto-Brenner-Stiftung, 2003 wurde er Arbeitsdirektor der Georgsmarienhütte Holding GmbH. Er ist Mitglied im Rat der Stiftung Menschenrechte, der Förderstiftung von Amnesty International und im Sozialethischen Arbeitskreis Kirchen und Gewerkschaften.

2 Kommentare

  1. Lieber Klaus Lang,
    sehr, sehr gut und treffend: Alles in einen Topf zu werfen, ergäbe nur ungenießbaren Erinnerungs-Brei.

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