Kopfrechnen hilft. Die Rentenkommission hat eine ordentliche Grundlage geschaffen

Bild: geralt auf Pixabay

„Der Kampf um die Rente beginnt“ – so übertitelte die Süddeutsche Zeitung einen aktuellen Aufmacher. Das liest sich wie ein Echo auf fast vergessene Literatur: „Der Kampf um Rom“ von Felix Dahn oder auf Ricarda Huchs gleichnamigen Roman, der sich freilich nicht mit Verrat an den Ostgoten beschäftigte, wie der Dahns, sondern das Leben Garibaldis nachzeichnete. Es gibt solche „Kämpfe“ zur Genüge: Um Troja, um die Welt, das All, das Recht im Allgemeinen, um Bodenschätze. Man kämpft um Besitz, um Verlorenes, um Zukunft, um Inneres und Äußeres. Kampf bedeutet: Da gibt es wenigstens  zwei, die über etwas bestimmen wollen. Nun über die Rente.

Das Problem hierbei ist, dass das „Kampffeld“, die Rente, äußerst dicht besetzt ist. Man ringt – Dahns Kampf um Rom als Bild – keuchend gegeneinander, eng und erbittert. Ohne Regel?

Das stimmt nicht. Die einen behaupten, die Mehrheit der Deutschen leiste sich im Alter eine sehr, sehr teure Versorgung; das habe schreckliche Nachteile für die Jüngeren. Dann wird geäußert: Erzählen sie mir nichts. Alles irgendwo und irgendwie Lug und Trug. Nichts ist sicher. Schon gar nicht die Rente.

Gegen brummende Köpfe hilft mitunter ein wenig Kopfrechnen: Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten „kostet“ pro Jahr die in Deutschland steuerzahlenden Menschen rund 100 Milliarden €uro. Diese 100 Milliarden werden für 1,8 Millionen Menschen ausgegeben. Die Mindestversorgung liegt bei rund 2000 €uro im Monat, die durchschnittliche Pension bei rund 3400 €uro. Was ich hier beschreibe, soll kein „Beamten-Bashing“ sein. Es ist simple Realität.

Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten aus Mitgliedsbeiträgen und aus dem Steueraufkommen im Alter etwa 430 Milliarden €uro pro Jahr. Diejenigen, die aus der gesetzlichen Rente pro Monat 3000 €uro im Monat bekommen, sind schon echte „Exoten“. Der Rentendurchschnitt bei den Männern liegt um die 1800 €uro, der der Frauen rund 500 Euro darunter. Würden alle Rentnerinnen und Rentner ebenso hoch alimentiert (versorgt) wie Beamtinnen und Beamte, dann wären das etwa 1,1 Billionen €uro. Ein Viertel des deutschen Sozialprodukts. Die Rente ist so gesehen gesamtwirtschaftlich preiswert.

Rentengarantie und Bundesgarantie

Die zweite Auffassung bestreitet die Sicherheit der Rentenauszahlungen. Jenseits aller Streiterei ist der Blick ins Gesetz nützlich: Der Gesetzgeber hat in zwei Entscheidungen, 2004 und 2009, beschlossen: Bestehende Renten dürfen nicht gekürzt werden (Paragraf 68a im sechsten Sozialgesetzbuch). Der entsprechende Begriff hierfür: Die  Rentengarantie. Gehen der Rentenversicherung zeitweilig benötigte Gelder aus, nimmt sie Geld aus einer Nachhaltigkeitsrücklage. 

Zweitens ist im Sozialgesetzbuch sechs in Paragraf 214 festgelegt: „Reichen in der allgemeinen Rentenversicherung die liquiden Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage nicht aus, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, leistet der Bund den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung eine Liquiditätshilfe in Höhe der fehlenden Mittel. Das Wort hierfür: Bundesgarantie“.

So können die Bürgerinnen und Bürger sich fragen: Wem traue ich eher über den Weg, dem demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik oder – zum Beispiel – den Vorständen großer Unternehmen?

Screenshot: Instagram

Es stimmt auch nicht, was oft zu lesen und zu hören ist, dass nämlich die gesetzliche Rentenversicherung auf einem Vertrag zwischen Generationen gründe. Die ist ganz banal darauf gegründet, dass eine gesetzliche Pflicht besteht, Rentenbeiträge zu zahlen, und dass daraus gesetzliche Leistungsansprüche abzuleiten sind. Also auf Prosa ohne expressionistische Kampfesschilderungen.

Die Rentenkommission hat sich aus dem beschriebenen Getümmel gelöst. Sie hat die Diskussion über die Zukunft der Rentenversicherung neu „betankt“. Das ist ihr Verdienst. Nachteil bisheriger Vorschläge war, dass es an Verbindungen zu den Arbeitsbedingungen, den „Arbeitsmärkten der Zukunft“ mangelte. Diesen Nachteil weisen die Empfehlungen der Kommission nicht auf. Das Parlament verfügt über eine beträchtliche Zahl im Konsens entwickelter Empfehlungen, um zu entscheiden.

Die Grundsicherung im Alter weiterentwickeln

Manches ist von außerordentlicher Tragweite. Zum Beispiel der Vorschlag, die geringfügige Beschäftigung zurückzudrängen. Das wirkt tief in die Entwicklung von Beschäftigung und soziale Sicherheit im Alter hinein. Vernünftig wäre, in diesem bisherigen Beschäftigungssegment Ausnahmeregelungen zuzulassen – etwa für Rentnerinnen und Rentner, die eine schlechte Alterssicherung aufweisen. Ich will in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnen, dass die Kommission vorschlägt, die Grundsicherung im Alter weiter zu entwickeln. Das ist eine Voraussetzung, um Armut im Anschluss an die Erwerbstätigkeit besser zu bekämpfen.

Es ist auch richtig, sich die Regelung für Beitragszahler mit 45 Beitragsjahren sehr kritisch anzuschauen. Denn ein großer Teil der Inanspruchnahmen geht auf Beschäftigung im Büro zurück und nicht auf lebensbeschränkende, harte körperliche Arbeit. Richtig wäre, den Wegfall mit einer verbesserten Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit zu verbinden. Dazu liegen seit Jahren Vorschläge im Bundestag, die aber bisher an der Union scheiterten.

Jedenfalls ist eine sehr ordentliche Grundlage geschaffen, um den Rentenbereich zu „entkämpfen“. Schwertergeklirr und Pulverdampf auf Papier reichen doch eigentlich.


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Klaus Vater
Klaus Vater arbeitet als Kommunikationsberater und Autor. Er war stellvertretender Sprecher der Bundesregierung, zuvor Pressesprecher des Gesundheitsministeriums sowie des Arbeitsministeriums. Seinen Jugend-Kriminalroman "Sohn eines Dealers" wählte die Kinderjury des Literaturpreises "Emil" 2002 zum Kinderkrimi des Jahres. 2025 erhielt Vater den Gregor-Gog-Literaturpreis.

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