
Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags hat sich auf seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juli mit vergessenen und mit verleugneten Gruppen verfolgter Menschen befasst sowie mit der Frage, ob ihnen ein Platz mit Denkmal in Berlin gestaltet werden soll. Es war das erste Mal in der Parlamentsgeschichte nach den Erinnerungen Jenischer, dass sich der Bundestag öffentlich und in einem Frage- und Antwortspiel auch mit Geschichte und Verfolgung der Jenischen beschäftigt hat. In knappen anderthalb Stunden.
Eröffnet wurde die Sitzung des Ausschusses mit dieser Frage, ob die verleugneten und vergessenen Verfolgten ein eigenes Denkmal in Berlin erhalten sollten, nachdem kürzlich ein Gedenkort für die ermordeten Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten geschaffen worden ist.
Staatsminister Weimer plädierte für dezentrales Gedenken, anknüpfend an Stätten der Verfolgung, vor allem an Standorte von Konzentrationslagern. Andere befürworteten einen zentralen Ort, so Professor Oliver von Wrochem, Vertreter der KZ Gedenkstätte Neuengamme. Eine gemeinsame Auffassung gab es nicht; aber im Hinblick auf dezentrale Lösungen wurde angemerkt, dass der Block für die verfolgten katholischen Geistlichen in Dachau bis heute kein besonderes Gedenken erhalten habe – trotz der 5000 Opfer.
Zu den verleugneten und vergessenen Opfergruppen zählen die von den Nazis als „Asoziale“ oder als „Schwerverbrecher“ bezeichneten Menschen, dann die Zeugen Jehovas, die Jenischen sowie weitere kleinere Gruppen. Man war sich einig, dass es bisher übersehene Gruppen gebe, sie wurden jedoch nicht benannt.
Bürokratie der Nazis und rassistische „Wissenschaft“
Der Deutsche Bundestag hat sich nicht oft mit Gedenken an verschiedene Gruppen beschäftigt, die von den Nazis diskriminiert, verfolgt, zwangssterilisiert oder auch ermordet worden sind. Mit Blick auf die Forschung über verleugnete Minderheiten und seit Jahrzehnten bestehende offene Fragen dazu war die Sitzung des Kulturausschusses eine Art neues Beginnen.
Man weiß – am Beispiel der rund eine halbe Million zählenden Jenischen in Deutschland erläutert – wenig. Die Bürokratie der Nazis und deren rassistische „Wissenschaft“ ordneten diese sowohl unter „Asoziale“ und „Schwerverbrecher“ ein als auch unter „arbeitsscheu“, als „nach Zigeunerart lebend“, als generell „unwert“ nach völkischer Auffassung von Menschsein, „als unbrauchbar“ im Sinn organisierter, kollektiver Arbeit, als „unnütze Fresser“. Teils wurden Jenische bereits Ende der dreißiger Jahre zusammengetrieben, weil den Konzentrations- und Arbeitslagern der Nazis Arbeitskräfte fehlten. Jenische wurden bis zur völligen Entkräftung mit anschließendem Tod ausgepresst.
Wenn man nach Meinung der Historikerin Dr. Karola Fings vor dem Ausschuss die Nazi-Ideologie zusammenfasst, dann hielten die Nazis Jenische allesamt für Verbrecher von Geburt an. Und dementsprechend wurden sie auch verfolgt. Wie viele in KZs landeten, ist bis heute nicht bekannt; wie viele zwangssterilisiert wurden ebenfalls nicht. Auch die Vielfalt der Diskriminierung nach dem Kriegsende ist nicht geklärt.
Die Diskriminierung durch kommunale Ämter und „Ordnungsbehörden“ endete nicht mit 1945, sie bestand fort. Allerdings anerkannt als eigenständige Gruppe wie Sintizze und Romnja oder die Sorben werden sie nicht. Es gibt kein Schulbuch, in welchem über die Verfolgungsgeschichte der Jenischen berichtet wird. Es gab und gibt diese Gruppe, das wird nicht bestritten, aber ob sie 400 000 Angehörige in Deutschland umfasst oder 550 000 – keine staatliche Daten-Sammelstelle kann Genaues sagen. Der Staat weiß nicht, ob und in welchem Ausmaß Kinder aus jenischen Familien heute noch benachteiligt werden; oder Familien bei der Wohnungssuche. Unter den Jenischen sind solche Fälle immer wieder Thema.
In der Schweiz sind die Jenischen anerkannt. Mehr noch: Ende Juni 2026 war zu lesen:
Jahrzehntelang haben Schweizer Behörden Jenische und Sinti gezielt verfolgt. Familien wurden auseinandergerissen, die Kinder bei ihnen fremden Leuten oder in Heimen platziert. Der Grund: Den Behörden passte die Kultur der Jenischen und Sinti nicht. Bundesrat und Nationalrat haben das Unrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Jetzt macht das Innendepartement von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider einen nächsten Schritt: Es will das Unrecht an Jenischen und Sinti von einer unabhängigen Kommission untersuchen lassen. Die Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Entschuldigung des Bundesrats, das alles ist wichtig für Jenische und Sinti. Aber noch vielbedeutender ist für sie, dass ihre Geschichte, vor allem das lange, düstere Kapitel zwischen den 1920er- und den 1970er-Jahren, untersucht und dokumentiert wird.
Es geht also, wenn ein Wille da ist.
Klaus Vater ist beratendes Mitglied im Zentralrat der Jenischen.
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