Zwischen Reform und Systemwechsel. Das systemsprengende Potential des Einstiegs in die kapitalgedeckte Rente

Foto von Anne Nygård auf Unsplash

Viele loben die Arbeit der Rentenkommission. Erleichterung ist zu spüren. Deutschland kann noch konstruktiven Kompromiss. Die Sachlichkeit des Berichts und die Disziplin der Kommissionsmitglieder, den Kompromiss nicht gleich wieder zu zerreden, unterscheiden sich angenehm von der Kakophonie der Top-Ökonomen, Lobbyisten, Leitartikler und Schlagwortpolitiker, die sich seit Monaten mit Untergangsszenarien und absurden Vorschlägen einen Überbietungswettbewerb liefern. So weit, so gut. Wie ist nun, jenseits dessen, dass ein konsensualer Bericht für sich schon ein Erfolg ist, das Ergebnis der Kommission zu bewerten?
Führen die Vorschläge zu mehr Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen? Tragen sie den unterschiedlichen Belastungen im Berufsleben hinreichend Rechnung? Sichern sie die langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems? Unterminiert die Kapitaldeckung die Sozialversicherung oder ist sie die Mutter aller Lösungen ? Wie realistisch ist es, dass alle 33 Vorschläge wirklich umgesetzt werden?

Quantensprung 70-Prozent-Sicherung

Die Herausforderungen des demografischen Wandels sind beherrschbar. Aber es gibt nicht die eine Silberkugel, um das Rentensystem zukunftsfest zu machen. Stattdessen können zahlreiche Stellschrauben im System genutzt werden. Die Alterssicherungskommission hält bei Umsetzung der 33 Vorschläge und einer Stärkung von Betriebsrenten und privater Vorsorge ein Sicherungsziel von 70% des Nettolohns für möglich. Die 70-Prozent-Sicherung ist ein positives Ziel für das Alterssicherungssystem. Um es zu erreichen, müsste das Niveau um 17 Prozentpunkte steigen. Die konkreten Vorschläge der Kommission geben einen solchen Quantensprung nicht her.

  • Moderate Lebensarbeitszeitverlängerung,
  • Abschaffung der Subventionen für Minijobs,
  • Beschränkungen bei der Frühverrentung,
  • Wiedereinführung der Nachhaltigkeitsfaktoren,
  • moderate Erhöhung der Beiträge,
  • Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbständige
  • und Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen

können das Rentensystem stabilisieren. Schon jetzt ist jedoch erkennbar, dass sich gegen einzelne Vorschläge massiver Widerstand formiert. Unangefochten scheint dagegen der teure Einstieg in die Kapitaldeckung, der die Rentenversicherungsbeiträge um zusätzliche zwei Prozent erhöht, ohne aufgrund der langen Ansparphase kurz- und mittelfristig zur Rentenfinanzierung beizutragen.

Ungleiches wird weiterhin gleich behandelt

Die Kommission hält uneingeschränkt am Äquivalenzprinzip fest. (Empfehlung 16) Die Höhe der Rente bestimmt sich durch die Höhe und Dauer der Beiträge. Was gleich aussieht, bedeutet in der Praxis eine Umverteilung von arm zu reich. Besserverdiener beziehen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung im Durchschnitt mehrere Jahre länger Rente und deshalb für jeden Beitragseuro circa 30 Prozent mehr Rente als die Ärmeren. Allerdings sind die meisten Besserverdiener (Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmer etc.) überhaupt nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gerechte Berücksichtigung von Lebenserwartung durch Modifizierung des Äquivalenzprinzips setzt daher voraus, dass alle Personen mit hohem Einkommen Teil einer solidarischen Alterssicherung sind.

Mehr Steuern statt Beiträge

Zurzeit werden ca. 40 Milliarden Euro versicherungsfremde gesamtgesellschaftliche Aufgaben von der Versichertengemeinschaft getragen (Empfehlung 17). Die Kommission schlägt eine klare Abgrenzung von Beitragsleistungen und versicherungsfremden Leistungen vor. Letztere sollen „perspektivisch“ aus Steuermitteln bezahlt werden. Der Beitragssatz könnte dann von 18,6 auf 16,2 sinken. Im Gegenzug müssten die Steuereinnahmen gesteigert werden. Da Sozialversicherungsbeiträge für Besserverdienende degressiv sind, während das Steuersystem progressiv ist, wäre hier eine positive Verteilungswirkung zu erwarten. Allerdings fehlt ein Zeitplan, was mit „perspektivisch“ gemeint ist. Angesichts der Haushaltslage ist eine gehörige Portion Optimismus erforderlich, um an eine zeitnahe Umsetzung dieses Vorschlags zu glauben; vielmehr besteht die Gefahr des Abbaus „versicherungsfremder“ Leistungen, wenn das Geld aus dem Haushalt kommen soll. Im Haushalt 2027 ist zumindest statt mehr Geld eine Kürzung des Bundesbeitrags um 1 Milliarde vorgesehen.

45 Jahre sind nicht genug

Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente (Empfehlung 6) mit 64 Jahren und vier Monaten ist eine Entlastung der Beitragszahler. Es ist eine Schlechterstellung all jener, die bisher nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Nicht-akademische, männliche Vollzeitarbeitnehmer mit stabilen Einkommen (Facharbeiter, Angestellte im öffentlichen Dienst, kaufmännische Angestellte) sind überproportional Nutznießer dieser Regelung. Etwa 250.000 Menschen gehen zurzeit jährlich abschlagsfrei in Rente. Deren Rente würde um 7,2% sinken, wenn sie mit Abschlägen vorzeitig in Rente gingen. Grob kalkuliert wäre die Ersparnis im ersten Jahr ca. 300 Millionen. Kumulativ wächst die jährliche Ersparnis im Vergleich zur jetzigen Regelung mit jedem neuen Jahrgang. Nach 20 Jahren sind dies bei 2% jährlicher Rentensteigerung dann jährliche Einsparungen von ca. 8 Milliarden oder 2% der Rentenversicherungsbeiträge. Aus Gerechtigkeitsgründen ist nicht unmittelbar einsichtig, warum besonders lang Beschäftigten von der Versichertengemeinschaft ein solcher Bonus finanziert wird. Es trifft allerdings überproportional eine traditionelle Kerntruppe der sozialdemokratischen Wählerschaft.

Insbesondere diejenigen, die viele Jahre mit ihren Beiträgen die Frühverrentung finanziert haben und jetzt kurz vor der Verrentung stehen, werden schlechter gestellt und dürften dies als ungerecht empfinden.

Screenshot: Deutsche Rentenversicherung

Erhöhtes Arbeitskräfteangebot bei steigender Arbeitslosigkeit

Die Anhebung der Altersgrenze für Frühverrentung mit Abschlägen (Empfehlung 8) ist innerhalb der Rentenversicherung aufkommensneutral. Sie hat allerdings ebenso wie die abschlagsfreie Frühverrentung eine Auswirkung auf das Arbeitskräfteangebot. In dem Maße, wie der Fachkräftemangel eine Bremse für das Wirtschaftswachstum darstellt, dürfte dies gesamtwirtschaftlich positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt haben. Im Moment gehen allerdings monatlich ca. 10.000–15.000 Industriearbeitsplätze verloren. Statt Fachkräftemangel könnte bei fortdauernder Wirtschaftsflaute kurzfristig steigende Arbeitslosigkeit das akute Problem werden. Die eingeschränkten Möglichkeiten der Altersteilzeit und der Frühverrentung werden sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen bei schlechtem Konjunkturverlauf und steigender Arbeitslosigkeit vor allem negativ auf jüngere Beschäftigte auswirken.

Länger leben = länger arbeiten

Die Anhebung des Rentenalters (Empfehlung 5) wäre aufkommensneutral, wenn nicht nur die längere Beitragszeit, sondern auch die kürzere Rentenbezugszeit berücksichtigt würde. Bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 blieb der Zugangsfaktor unverändert, und dies ist auch bei weiteren Erhöhungen des Renteneintrittsalters vorgesehen. Um die Wirkung zu veranschaulichen: Wer 2024 mit 66 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und sich entschieden hat, ein Jahr weiter zu arbeiten, bekam zuzüglich zu den zusätzlichen Rentenpunkten einen Rentenzuschlag von 6%. Wer 2030 mit 67 Jahren in Rente geht, bekommt keinen Zuschlag. Versicherungsmathematisch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr eine Rentenkürzung um 6%. Auf der anderen Seite vermindert sich die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors, weil die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den Rentnern langsamer abnimmt.

Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit führt so zu einer erheblichen Entlastung der Rentenversicherung. Gesundheitsprävention, Altersteilzeit und vergleichsweise niedrigschwellige Frühverrentungsmöglichkeiten soll es für diejenigen geben, die aus physischen oder psychischen Gründen nicht bis zum Erreichen der Altersgrenze arbeiten können.

Eine an die Verlängerung der Lebensarbeitszeit gekoppelte Arbeitszeitverlängerung führt zu einem moderaten Anstieg der Altersgrenze, und die immer wieder von Dramatikern ins Gespräch gebrachte Rente mit 70 kommt – wenn die Lebenserwartung weiter steigt – frühestens am Ende des Jahrhunderts.

Absenkung des Rentenniveaus im Umlageverfahren

Die Kommission schlägt die Wiedereinführung bzw. das Ende der Aussetzung der zwei Rentendämpfungsfaktoren ab 2031 vor (Empfehlung 14), den Beitragssatzfaktor und den Nachhaltigkeitsfaktor. Dadurch werden ab 2031 die Rentenzahlungen wieder niedriger als die Lohnentwicklung ausfallen, und der Sinkflug des Rentenniveaus wird sich fortsetzen. Seit 1977 ist es von 59 Prozent auf 48 Prozent gefallen, obwohl das gesetzliche Renteneintrittsalter in der Zeit um 16 Monate und das reale Eintrittsalter um über 2 Jahre angestiegen ist. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet nach 2031 einen Anstieg der Beiträge um knapp zwei Prozent und ein Absinken des Rentenniveaus bis 2040 auf 46,4 Prozent.

Wie sich das Rentenniveau tatsächlich entwickelt, hängt zentral von der Beschäftigungssituation nach 2031 und den Wirkungen der verschiedenen Reformvorschläge ab. Die Kommission selbst hat keine Zahlen vorgelegt, wie sich die verschiedenen Maßnahmen auf das Rentenniveau auswirken werden, sondern lediglich das Ziel ausgegeben, dass das Rentenniveau nicht stärker sinken soll als nach gegebener Rechtslage. Das lässt die Zielgröße eines Sicherungsniveaus von 70% für Neurentner wenig realistisch erscheinen, da zurzeit nur 50% der Beschäftigten eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente von durchschnittlich 500 Euro haben. Gerade wer wenig verdient, hat meistens keine Betriebsrente und keine Mittel, um in private Vorsorge zu investieren. Wie für diese ein Rentenniveau von 70 % erreicht werden soll, bleibt das Geheimnis der Kommission.

Trotz der Wiedereinführung der Dämpfungsfaktoren soll das Rentenniveau für Neurentner nicht unter 48% sinken, sondern durch die erwarteten hohen Renditen bei der neu einzuführenden kapitalgedeckten Komponente perspektivisch sogar überkompensiert werden. Bestandsrentner werden nicht von der Kapitalrente profitieren, und ihre Renten werden ab 2031 langsamer als die Lohnentwicklung steigen. Für Neurentner gilt weiterhin als Minimum das Rentenniveau von 48%. Da die kapitalgedeckte Rente das Absenken des Rentenniveaus erst nach einer längeren Ansparphase kompensiert, soll in der Übergangszeit das Rentenniveau für Neurentner durch Steuerzahlungen stabilisiert werden. Die Rente soll über den Steuerzuschuss so weit erhöht werden, dass ein Rentenniveau von 48% erreicht wird. Diese Besserstellung der Neurentner soll offensichtlich den Übergang zur kapitalgedeckten Rente attraktiver machen. Ab 2031 werden Neurentner daher höhere Rentensteigerungen als Altrentner erhalten.

Wann die kapitalgedeckte Rente ausreichend sein wird, um das Absenken des Rentenniveaus zu kompensieren und sogar zu den in Aussicht gestellten höheren Renten führen wird, hängt von der realen Rendite ab. Die Kenfo, die nach Vorschlag der Kommission als Vorbild für eine öffentlich verwaltete kapitalgedeckte Rente vorstellbar ist, hat in den letzten Jahren in einem durchaus günstigen Börsenklima eine nominale Rendite von 4,8% erwirtschaftet. Die durchschnittliche Inflation lag in dieser Zeitspanne bei 3%. Die reale Rendite lag also bei 1,8%. In einem solchen Fall müssen neben den durch die Kapitalrente bedingten Beitragssteigerungen mindestens bis Mitte der 40er Jahre zusätzliche Steuermittel zur Stabilisierung des Rentenniveaus für Neurentner eingesetzt werden.

Schutz gegen Altersarmut – besser, aber nicht gut

Die Kommission hat zwei fundamentale Probleme benannt (Empfehlung 18 und 19). 40–70% der Berechtigten nehmen die Grundsicherung im Alter aus Scham, Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden nicht wahr. Aufgrund der 100-prozentigen Berücksichtigung der Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung der Grundsicherung macht es für Bezieher von Renten unterhalb oder in Höhe der Grundsicherung keinen Unterschied, ob sie überhaupt Beiträge gezahlt haben oder nicht. Damit verliert die Sozialversicherung gerade für Niedrigverdiener jeden Sinn und jede Legitimität.

Die Kommission schlägt zwei Verbesserungen im Rahmen des bestehenden Sozialhilfesystems vor. Mit Beratung, Aufklärung und administrativer Unterstützung soll der Zugang zur Grundsicherung verbessert werden. Die Kommission geht von einer Kostensteigerung von 1–1,5 Milliarden aus, wenn Menschen geholfen wird, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen schon jetzt nach dem Gesetz zustehen. Ein solches proaktives Handeln wäre eine 180-prozentige Abkehr vom gerade vorherrschenden Zeitgeist, der dazu neigt, vor allem den Sozialmissbrauch von Armen zu skandalisieren.

Weiterhin schlägt die Kommission vor, dass 20 oder 30% der eigenen Rente bis zur Höhe von zwei Dritteln des Regelbedarfs anrechnungsfrei sein sollen. Bei einer 20%-Anrechnung würde ein Rentner bzw. Rentnerin bei einer Grundsicherung von 1100 Euro (Regelsatz plus Miete) und einer Rente von 1100 Euro entsprechend 220 Euro Grundsicherungsleistungen bekommen. Ein Rentner oder Rentnerin müsste 1.875 Euro Rente beziehen, um in den Genuss des Höchstfreibetrags zu kommen. Wer allerdings 1.875 Euro Rente bezieht, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung, selbst wenn er in München wohnt. Die verbesserte Deckelung bei zwei Dritteln des Regelsatzes hat nur dann eine praktische Bedeutung, wenn 30% der Rente unter die Freibetragsregelung fallen.

Sozialversicherung vom ersten Euro an

Die Subventionierung von Mini- und Midi-Jobs über die Sozialversicherung soll abgeschafft werden (Empfehlung 26). Bei kurzfristigen Minijobs (bis zu 70 Tage im Jahr) bestand bisher keine Rentenversicherungspflicht (ca. 1 Million Beschäftigte); bei längerfristigen Minijobs trägt der Arbeitgeber 15% Rentenversicherungsbeiträge, und der Arbeitnehmer kann wählen, ob er die restlichen 3,6% zahlt oder sein Nettoeinkommen entsprechend erhöht. Bei Midi-Jobbers zwischen 603 und 2.000 Euro erwerben Rentenansprüche in voller Höhe während der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung schrittweise von 0 auf 9,3% ansteigt, die Arbeitgeber zahlen immer 9,3%.

Der Wegfall dieser Regelungen bedeutet eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge von jeweils 9,3% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei kurzfristigen Minijobs. Bei den übrigen Minijobs sinken die Rentenversicherungskosten für Arbeitgeber um 5,7% und steigen für Arbeitnehmer um 5,7% bzw. 9,3%, falls sie vorher von der Opt-out (sich dagegen entscheiden)-Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten. Bei Midi-Jobs müssen Arbeitnehmer von der ersten Stunde an den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen.

Nichts ändert sich für minijobbende Rentnerinnen und Rentner, ca. 15% aller Minijobber. Sie sind und bleiben von der Rentenversicherungspflicht befreit. Die Nettolöhne der übrigen Mini- und Midijobber werden zwischen 5,7 und 9,3% sinken, so weit Arbeitgeber aufgrund der neuen Regelungen den Bruttolohn nicht erhöhen. Insbesondere aus der Landwirtschaft, dem Gastgewerbe und dem Einzelhandel ist mit massivem Widerstand gegen die Verteuerung der Niedriglöhne zu rechnen.

Grundsätzlich ist die Beseitigung der wettbewerbsverzerrenden Subventionierung von schlecht bezahlter Arbeit zu begrüßen, allerdings trifft die Nettolohnsenkung ohnehin prekär Beschäftigte besonders hart. Je nach Arbeitsmarktlage wird die Regelung zu einer Verteuerung schlecht bezahlter Dienstleistungen, einer Reallohnsenkung von Minijobbern oder negativen Beschäftigungseffekten führen. Grundsätzlich sollten Geschäftsmodelle, die nur bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns bestehen können, allerdings aus dem Markt ausscheiden.

Deus ex machina – die kapitalgedeckte Rente

Die Kommission schlägt die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nach schwedischem Vorbild vor (Empfehlung 27 und 28). Der Staatsfonds dort erzielt hohe Renditen. Die Verwaltungsgebühren des Fonds sind unschlagbar günstig. Wie in Schweden, sollen private Anbieter mit dem Staatsfond konkurrieren können. Versicherte sind automatisch im Staatsfond versichert, haben aber eine Opt-Out Option wenn sie einen privaten Anbieter attraktiver finden. Die private Konkurrenz gibt nicht nur dem einzelnen Wahlmöglichkeiten, sondern schafft Verdienstmöglichkeiten für private Anbieter und noch wichtiger, zwingt den Staatsfond schon aus Konkurrenzgründen hohe Rendite gegenüber sichereren oder gesellschaftlich sinnvolleren Investitionen zu priorisieren.

Die attraktive hohe Rendite des schwedischen Fonds der vergangenen Jahre beruht neben dem generellen Aktienmarktboom auf einigen Faktoren, die sich in der Zukunft verändern werden. In der Aufbauphase mit überwiegend jüngeren Beitragszahlern und ohne Rentenbezieher investiert der Fond fast ausschließlich in Aktien. Der Fonds ist allerdings verpflichtet, mit zunehmendem Alter der Beitragszahler mehr Geld in Anleihen statt in Aktien anzulegen. Dadurch wird die Rendite in Zukunft tendenziell sinken. Riskant ist die Anlagestrategie des Fonds auch, weil 25% der Aktienkäufe kreditfinanziert sind. Dies erhöht die Eigenkapitalrendite, solange die Kursentwicklung über den Schuldzinsen liegt, hat aber die entgegengesetzte Wirkung, wenn die Kurse sinken. Auch haben sich die Schweden entschieden, den Fonds unsolidarisch zu organisieren; es gibt keine Leistungen für Hinterbliebene, Berufsunfähige oder Menschen, die Erziehungs- und Sorgearbeit leisten. Bei Eintritt in die Rentenphase wird keine stabile Annuität festgelegt, sondern die Rentenhöhe bestimmt sich weiter aus der an der Börse erzielten Rendite. Es gibt keinerlei Mindestgarantien oder stabile Annuitäten für Rentnern.

Kathedralen internationaler Finanzakrobatik

Überzeugt von den hohen Renditen der Aktienmärkte der letzten Jahrzehnte erhofft sich die Kommission einen wesentlichen, ja geradezu zentralen Beitrag zur Lösung der demografischen Herausforderung von den Finanzmärkten. Aber die Rückschau sagt nichts über die Zukunft. Die beispiellose ja historisch einzigartige Aktienhausse der letzten Jahrzehnte ist eher Grund zur Annahme, dass die Zukunft nicht der Vergangenheit gleichen wird.

Zurzeit werden mit immer größeren Summen immer waghalsigere Kathedralen internationaler Finanzakrobatik errichtet. Die Entscheidung vieler Pensionsfonds, weniger in Anleihen und mehr in Aktien zu investieren, war der erste Schritt. Inzwischen fließt immer mehr Geld in intransparente und illiquide Private-Equity- und Private-Credit-Märkte. Risiken werden durch komplexe Produkte und fragwürdige Bewertungen zum scheinbaren Verschwinden gebracht.

Die Pensionsfonds, die großen institutionellen Akteure an den Finanzmärkten, werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mehr und mehr Aktienverkäufer als Aktienkäufer sein und ihre kursstabilisierende Rolle als Dauernachfrager verlieren, weil immer mehr Beitragszahler von der Anspar- in die Leistungsphase wechseln.

Der massive Einstieg Deutschlands in den Aktienmarkt über die obligatorische kapitalgedeckte Rente und die massiv geförderte private Vorsorge kommt da für die internationalen Finanzmärkte gerade recht. In den nächsten dreißig Jahren werden mehrere Billionen Euro von deutschen Pensionsfonds auf den internationalen Finanzmärkten angelegt werden, ohne dass nennenswerte Beträge zurückfließen.

Das Risiko von Kapitalverlusten wird wegdefiniert

Damit es mit dem Geldsegen von den Finanzmärkten klappt, setzt die Kommission auf eine radikale Kapitalmarktvariante. Bedenken, die zweiprozentige Beitragserhöhung werde wachstumsbremsende Effekte haben, bleiben unberücksichtigt. Als besondere „sozialpolitische“ Leistung wird betont, dass den ärmeren Schichten endlich der Zugang zum lukrativen Kapitalmarkt eröffnet wird. Die Offenheit globaler Finanzmärkte wird als gegeben angenommen. Die Gefahr, dass die USA oder andere mächtige Staaten in der Zukunft versuchen könnten, massive Kapitalabflüsse zu stoppen, wird nicht einmal bedacht. Anlagen im Ausland bedeuten, dass die junge Generation dieser Länder nicht nur die Renten für die eigenen, sondern auch noch für die deutschen Alten aufbringen muss. Die Verminderung der demographischen Herausforderung bei uns bedeutet daher gleichzeitig die Verschärfung in einem anderen Land. Die meisten internationalen Pensionsfonds haben über 50 % ihres Kapitals auf dem US-Markt angelegt. Sieht man, wie die USA im Moment Länder zwingen, in den USA zu investieren, gehört schon ein gewisser Optimismus dazu, davon auszugehen, dass die USA in der Zukunft einem massiven Kapitalabfluss durch ausländische Pensionsfonds tatenlos zuschauen werden.

Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash

Jede politische Steuerung von Investitionen des Pensionsfonds wird ausdrücklich abgelehnt. Professionelle Banker sollen freie Hand haben, die höchstmögliche Rendite zu erzielen. Das Risiko von Kapitalverlusten wird wegdefiniert. Kurzfristige Kurseinbrüche sind unerheblich. Bei dem langfristigen Investitionshorizont von Pensionsfonds werden am Ende an Aktienmärkten immer positive Renditen erwirtschaftet. Wenn es so risikofrei ist, stellt sich die Frage, warum in den letzten Jahren immer mehr Pensionsfonds von Defined Benefit auf Defined Contribution umgestellt haben, um das Investitionsrisiko zu 100% auf die Beitragszahler zu verlagern.

Wie hoch die Risiken sind, sich auf hohe Renditen zu verlassen zeigt sich an einigen US-amerikanischen Pensionsfonds. So haben beispielsweise die Pensionsfonds der öffentlichen Beschäftigten der Stadt Chicago nur noch einen Deckungsgrad von 28.1% (FT)

Alternative Überlegungen fehlen

Während ausdrücklich betont wird, dass Pensionsfonds durch die Vertiefung der Kapitalmärkte auch insgesamt der Wirtschaft guttun, finden andere makroökonomische Effekte keine Beachtung. Die höhere Belastung von Unternehmen und Arbeitnehmern wird negative Auswirkungen auf Konsum, Nachfrage und Investitionen haben, wenn das Geld auf internationalen Finanzmärkten angelegt wird. Positive Nachfrageeffekte würden sich dagegen ergeben, wenn die Mittel im Inland investiert würden, und darüber hinaus die Besserverdienenden auf das staatliche Zwangssparen mit teilweisem privaten Entsparen reagieren.

Die Kommission betont dagegen, dass das Kapital an den internationalen Finanzmärkten angelegt werden soll, weil dort die Wachstumsdynamik höher ist als in Deutschland. Kapitalexport, um die ausländische Konkurrenz zu finanzieren, gilt als die beste Renditestrategie. Alternative Überlegungen wie Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, sozialen Wohnungsbau oder ökologische Transformation fehlen dagegen vollständig. Dabei könnte gerade durch solche Investitionen größere Generationengerechtigkeit hergestellt werden. Das Geld wäre unmittelbar nutzbringend angelegt, anstatt am Roulette-Tisch des internationalen Finanzkasinos auf den Jackpot zu setzen. Langfristige Realinvestitionen beispielsweise in Infrastruktur oder Wohnungsbau sind ohnehin die einzige Form. wie Gesellschaften tatsächlich sparen können.

Subventionierung der Besserverdiener und der Finanzwirtschaft

Die Kommission hat keine Modellrechnung für die Kapitaldeckung vorgelegt. Allerdings sollten bei einem Beitrag von 2% keine Wunder erwartet werden. Nimmt man die Netto-Rendite der Kenfo als Referenz und geht von einem Monatsverdienst von 5.000 Euro, einer Beitragszeit von 20 Jahren und einer Rentenbezugsdauer von 18 Jahren, sowie Beitrags- und Rentenerhöhung von jährlich 2% aus, dann ergibt sich eine inflationsbereinigte Rente von 132 im ersten und 182 Euro im achtzehnten Jahr des Rentenbezugs. Die Rendite würde weiter sinken, wenn innerhalb der kapitalgedeckten Rente Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrenten gezahlt werden. Erfolgt dies nicht, sinken diese Renten, da sie nur noch als Prozent des umlagefinanzierten Rentenanteils geleistet werden.

Neben der obligatorischen kapitalgedeckten Rente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung bereits beschlossen, die private Vorsorge massiv zu subventionieren. Schon vorher war davon auszugehen, dass der ärmere Teil der Bevölkerung nicht ausreichend Mittel hat, diese Möglichkeit zu nutzen. Sollte es zu dem zweiprozentigen zusätzlichen Zwangssparen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung kommen, ist davon auszugehen, dass die milliardenschwere Förderung der privaten Vorsorge fast ausschließlich der Subventionierung der Besserverdiener und der Finanzwirtschaft dient.

Kapitaldeckung ist viel mehr als ein Rechenexempel

Im Umlagesystem habe Rentner und Arbeitnehmer ein gemeinsames Interesse an steigenden Reallöhnen. Die Rentenentwicklung folgt der Lohnentwicklung. Bei der Kapitaldeckung entscheiden steigende Renditen und Aktienkurse über die Rentenhöhe. Rentner wechseln von der Arbeitnehmer- zur Kapitalseite. Tendenziell dürften sie daher von der Politik keine Verbesserung von Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern günstige Rahmenbedingungen für Aktienmärkte und Finanzwirtschaft erwarten: Rentner versus Arbeitnehmer.

Sozialisierung von Aktienmarktkrisen

Der Druck auf die Politik bei Kurseinbrüchen und Finanzmarktkrisen rettend einzugreifen wird massiv steigen. Spekulanten, Hedgefonds, Investmentbanker können noch gefahrloser ins Risiko gehen, weil die Politik kaum tatenlos zuschauen wird, wenn eine Börsenkrise das Rentensystem in den Abgrund zu reißen droht. Gesellschaften geraten in größere Abhängigkeit von Finanzmarktakteuren, deren spekulatives Herdenverhalten mit geradezu physikalischer Gesetzmäßigkeit zu periodischen schweren Finanzkrisen führt. Die Sozialisierung von Verlusten und der Bail-out der Spekulaten wird noch mehr zu einem systemrelevanten Imperativ.

Die substantielle Ausweitung der Finanzwirtschaft durch obligatorische und freiwillige kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte erschließt neue Märkte, Verdienstmöglichkeiten und wirtschaftlichen Einfluss für Banken, Investment und Hedgefonds. Der Einfluss der Finanzwirtschaft in der Gesellschaft wächst.

Leistungsloser Einkommenszuwachs für die Reichen

Die kleinen Leute sorgen für leistungslose Profite der Reichen. In dem Maße wie die Pensionsfonds die Aktienkurse treiben, werden als automatischer Nebeneffekt die Reichen, die einen Großteil der Aktien besitzen, reicher. Im Gegensatz zu den Versicherten haben die Reichen allerdings die Möglichkeit ihre Aktien jederzeit zu verkaufen, um Kursverluste zu vermeiden.

Fairness, Demokratie und Verteidigungsfähigkeit

Angesichts der verteidigungspolitischen Herausforderungen hängt die demokratische Zukunft Deutschlands mehr denn je von einer fairen Lastenverteilung ab. Gerade in der Phase, in der das System durch den Renteneintritt der Babyboomer einer starken demographischen Belastung ausgesetzt ist, die Rentenversicherungsbeiträge mit einer zehnprozentigen Beitragserhöhung zu belasten, die frühestens in 20 -30 Jahren zu nennenswerten zusätzlichen Renten führt, ist nicht geeignet, zum sozialen Frieden beizutragen. Die Kürzung sozialer Leistungen und Erhöhung von Sozialversicherungsbeiträgen bei gleichzeitiger massiver Ausgabensteigerung für Verteidigung und militärische Unterstützung der Ukraine wird selbst von vielen, die eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit für geboten halten, als ungerecht empfunden, wenn parallel die Einkommens- und insbesondere die Vermögensschere weiter auseinander geht.

Das systemsprengende Potential des Einstiegs in die Kapitaldeckung ist vermutlich der wesentliche Grund, dass Arbeitgeber, Konservative, Medien und Topökonomen im Großen und Ganzen unterstützen. Ist die Kapitaldeckung erstmal parallel zur Umlagefinanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung etabliert, ist es leichter, Schritt für Schritt die Verantwortung für ein hinreichendes Sicherungsniveau von gesellschaftspolitischen Entscheidungen auf den Aktienmarkt zu verlagern.

Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten wesentliche Elemente (Beitragserhöhungen, Abschaffung der Minijobs, sehr langsame Erhöhung der Lebensarbeitszeit, Ausweitung der paritätisch finanzierten Betriebsrenten), die als Einzelmaßnahmen von der Arbeitgeberseite abgelehnt werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Widerstand gegen diese Vorschläge massiv zunehmen wird, sobald die kapitalgedeckte Rente beschlossene Sache ist.


Entdecke mehr von bruchstücke

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Frank Hoffer
Dr. Frank Hoffer ist ehemaliger Mitarbeiter der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und Associate Fellow an der Global Labour University Online Academy. Zuvor war er als Sozialreferent in der Deutschen Botschaft in Moskau und Minsk sowie als Geschäftsführer der Initiative ACT tätig, die sich für existenzsichernde Löhne in der Textilindustrie einsetzt.

Hinterlasse einen Kommentar.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert