Politisch tauber und sozial blinder Laizismus macht alles nur noch schlimmer

Foto: misign auf Pixabay

Seit dem 7. Januar 2015, dem Anschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“, gab es in Frankreich acht terroristisch-islamistische  Anschläge mit insgesamt über 230 Todesopfern. Staatspräsident Emmanuel Macron hatte schon nach dem schwersten Anschlag mit 130 Opfern im November 2015 den „Krieg“ gegen den Terror ausgerufen. Außer vermehrten polizeilichen Kontrollen brachte dieser Aufruf nichts ein. Jetzt vergiftet ein aktuelles Gesetzesvorhaben das angespannte politische Klima zwischen Staat und Religionen in Frankreich noch mehr.

Präsident Macron entschloss sich deshalb, in zwei großen Reden vom Februar und Oktober 2020 ins Grundsätzliche zu gehen und legte jetzt am  18. Januar 2021 ein „Gesetz zur Stärkung des Respekts vor den Werten/Prinzipien der Republik“ vor. Den Entwurf begutachtete der „Conseil d’État“ („Staatsrat“) – eine einzigartige,  seit 1799 bestehende Institution, die zugleich als oberstes Verwaltungsgericht und Beratungsorgan  für den Präsidenten und die Regierung in Rechtsfragen fungiert und aus Richtern und hohen Beamten besteht. Der Staatsrat empfahl ein größeres Gleichgewicht zwischen Maßnahmen gegen den „Separatismus“, von staatlicher Politik verursacht und vom Präsidenten explizit eingeräumt — Macron: „Wir haben die Ghettoisierung zugelassen“ — und der Kampansage an den religiösen Radikalismus.

Konstituierung des Conseil d’État im Pariser Palais du Petit-Luxembourg am 25. Dezember 1799
(Joconde database/wikimedia)

Macron erkannte an, dass der Staat mit seiner Städtebau-, Verkehrs-, Bildungs- und Sozialpolitik die „Ghettoisierung“ der Vorstädte, also den „Separatismus“, den er jetzt bekämpfen möchte, nicht nur zugelassen, sondern seit über 50 Jahren wie in einem Treibhaus gehegt und gepflegt hatte. Der Staatsrat forderte jedoch, das Gesetz solle sich strikt auf juristische Maßnahmen begrenzen, und verbot sozialpolitische Initiativen etwa zur Stärkung der sozialen Durchmischung. So konzentriert sich das Gesetzesvorhaben gegen den radikalen Islam im Kern auf die administrative Kontrolle und Überwachung der Gottesdiente und vor allem der Geldzuflüsse aus dem Ausland.

Experten sehen damit die Religionsfreiheit für muslimische Vereinigungen und Vereine tangiert, obwohl die Regierung  auf Druck des Staatsrats die geplante Vorgabe gestrichen hatte, wer eine religiöse Vereinigung gründen wolle, müsse zuvor eine Erlaubnis einholen. Jedoch: Nach dem jetzigen Gesetzestext kann trotzdem eine Gründung verboten oder nur unter Auflagen zugelassen werden. Die Möglichkeit eines administrativ angeordneten Verbots oder einer Zulassung unter Auflagen gilt auch für genuin religiöse Kulte, beispielsweise für das Tragen von Kleidungsstücken oder für Ernährungsangebote in Kantinen.

Scharfe Kritik aus Historiker-Mund

Mit solchen abschreckenden Regeln verschlechtert das Gesetzesvorhaben das wegen der jüngsten Terrorakte bereits angespannte politische Klima zwischen Staat und Religionen noch mehr. Und es entzieht der Versicherung Macrons die Glaubwürdigkeit, sein Gesetz gegen den „Separatismus“  wende sich nicht pauschal gegen „den“ Islam oder „die“ Muslime, sondern „nur“ gegen den „islamistischen Terror“. Denn das Vorhaben richtet sich nicht allein gegen religiöse Vereinigungen, sondern gegen muslimisch geprägte soziale Verhältnisse überhaupt. Denn diese werden nicht nur auf Normen der Republik (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) verpflichtet, sondern obendrein auf jene eines radikalen Verständnisses von Laizität. Dieses wiederum ist juristisch nicht exakt zu fassen und unterliegt einem weiten Interpretationsspielraum.

Im Gegensatz zum Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat von 1905, das maßgeblich von den Sozialisten Jean Jaurès (1859-1914) und Aristide Briand (1862-1932) beeinflusst wurde — sie hatten nie die Absicht, in die kultisch-religiöse Autonomie von Katholiken und ihrer sozialen Praktiken einzugreifen —, ermöglicht Macrons Gesetz eine quasi-religiöse Umformulierung der Werte und Prinzipien der Republik im Namen des zur republikanischen Ersatzreligion erklärten Laizismus. Das Urteil des Historikers Jean Baubérot über das Gesetzesvorhaben ist vernichtend: „Das Gesetzesvorhaben zeugt von der Sehnsucht nach laizistischer Reinheit, die in der Praxis nie verwirklicht worden ist und folglich ihre Wirksamkeit nie bewiesen hat. Man erfindet eine Vergangenheit, ohne den Abgrund zwischen den beschworenen Prinzipien  – Gleichheit und Brüderlichkeit – und der sozialen Wirklichkeit zu beachten. Eine interministerielle Untersuchungskommission zum Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Hass gegen Schwule, Lesben und Diverse belegt, dass Diskriminierungen in Frankreich vor allem Muslime betreffen.“

Armee als positives Beispiel

Die französische Armee zum Beispiel meistert die Hausforderungen eines „intelligenten Laizismus“ (Baubérot) am besten. Für die Armee sind spezielle Ansprüche von Muslimen, was beispielsweise Essen und alltägliche Religionsausübung anbetrifft, kein Problem und kein Anlass für Polemiken. Was die Sozialblindheit des offiziellen Laizismus angeht, so spricht die Situation der muslimischen Geistlichen in den Gefängnissen ein eindeutiges Wort.

Die rund 250 Geistlichen in den Haftanstalten, die als der wichtigste Ort für die politische Radikalisierung junger Muslime gelten, arbeiten dort kostenlos, bekommen also dafür keinen Lohn und sind (auch deshalb) nur wenige Stunden pro Woche tatsächlich vor Ort. Es wäre eine sinnvolle Investition zur „Stärkung des Respekts vor den Gesetzen und Werten der Republik“, wenn Ausbildung und Bezahlung dieser Geistlichen staatlich organisiert und finanziert würden. Aber das verbietet der politisch taube und sozial blinde Laizismus – im Gegensatz etwa zur Finanzierung der katholischen, protestantischen, jüdischen  und muslimischen Militärgeistlichen. Die „oberste Behörde zum Kampf gegen soziale Diskriminierung“, also eine durchaus bedeutende staatliche Einrichtung, wurde bereits von dem früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy ersatzlos abgeschafft.

Siehe von Rudolf Walther auf bruchstücke auch
„Terror: Kein Gewitter ohne aufgeladene Wetterlage“
sowie die Rezension von Jutta Roitsch
“Für ein (linkes) deutsches Publikum geht es hier hart zur Sache”

Rudolf Walther
Rudolf Walther ist Historiker und hat als Redakteur und Autor des Lexikons »Geschichtliche Grundbegriffe« gearbeitet. Seit 1994 ist er als freier Autor und Publizist für deutsche und schweizerische Zeitungen und Zeitschriften tätig. Seine Essays, Porträts und Kommentare liegen in vier Bänden unter dem Titel »Aufgreifen, begreifen, angreifen« vor.

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