(Immobilien-)Eigentum verpflichtet – sich zu vermehren?

Erst der Bundesverfassungsgericht (Mietendeckel), jetzt das Landgericht Berlin (Buchhandlung Kisch & Co. in Kreuzberg): immer in Sachen Immobilieneigentum gegen Gemeinwohl, in beiden Fällen Sieg des ersteren über letzteres. Die Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin hat „die Beklagten zur Herausgabe und Räumung einer Buchhandlung in Berlin-Kreuzberg verurteilt, sodass die Klage der Vermieterin in erster Instanz Erfolg hatte“. Geklagt hat der luxemburgische Investmentfonds Victoria Immo Properties V S.à.r.l., vertreten durch eine Londoner Anwaltskanzlei. Gegen die Verdrängung von „Kisch & Co.“ protestierten Anwohnerinnen, Kundinnen und ein Bündnis aus stadtpolitischen Initiativen seit über einem Jahr. Ihre Kundgebungen wurden regelmäßig von Berliner Künstler:innen unterstützt. Eine Petition auf change.org haben über 20.000 Einzelpersonen und Organisationen unterschrieben. Auch Lokal- und Landespolitiker:innen setzen sich dafür ein, dass die Buchhandlung erhalten bleibt. Zuletzt schrieben Kultursenator Klaus Lederer und Justizsenator Dirk Behrendt gemeinsam an die Eigentümerinnen. Zwei Tage vor dem Prozess fand vor der Buchhandlung eine weitere Demonstration statt unter dem Motto: “Kisch & Co bleibt” (Foto: J. G.). In Moabit wurde dann am ein alternatives “Gerechtsverfahren” inszeniert und uraufgeführt. Über das Urteil im Gerichtsverfahren berichteten auch dpa und der RBB.
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Hans-Jürgen Arlt
Hans-Jürgen Arlt (at) arbeitet in Berlin als freier Publizist und Sozialwissenschaftler zu den Themenschwerpunkten Kommunikation, Arbeit und Kommunikationsarbeit. Aktuelle Publikationen: „Mustererkennung in der Coronakrise“ sowie „Arbeit und Krise. Erzählungen und Realitäten der Moderne“.

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