
Das am 27. März 2026 im Bundestag beschlossene Gesetz zur privaten Altersvorsorge ist ein teures, unsoziales Projekt, das Fehlentwicklungen vorantreibt. Gewinner sind Besserverdienende, Aktienbesitzer und die Finanzwirtschaft. Die private Zusatzvorsorge erhöht für die nächsten Jahrzehnte die Kosten der Alterssicherung, ohne das Rentenniveau zu erhöhen. Die Versicherten tragen das volle Investitionsrisiko. Der staatliche Zuschussbedarf beträgt jährlich ca. 20 Milliarden Euro. Je mehr jemand privat einzahlt, desto höher ist die staatliche Förderung. Mit den Subventionen treibt der Staat der Finanzwirtschaft Millionen neuer Kundenzu und garantiert ihr zweistellige Milliardengewinne. Statt in die Zukunft zu investieren, werden allein in den nächsten zwanzig Jahren schätzungsweise zwei Billionen Euro in die Finanzmärkte gelenkt.
Die Gebührendeckelung ist äußerst großzügig, sie erlaubt der privaten Finanzwirtschaft für ein Standardangebot zehnmal so viel an Gebühren zu nehmen, wie beispielsweise der schwedische Staatsfonds. Die im Gesetz vorgesehene Option eines freiwilligen Staatsfonds ist die verbleibende Möglichkeit, statt volatiler Aktienfonds einen Fond aufzulegen, der gleichzeitig sichere Renten, bezahlbaren Wohnraum und Beschäftigung schafft.
Private Vorsorge ist keine Staatsaufgabe
Weil Menschen in der Tendenz freiwillig nur unzureichend fürs Alter vorsorgen, gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung, um ein adäquates Rentenniveau für alle zu gewährleisten. Ob und wie viel Menschen darüber hinaus sparen, ist Privatsache. Ob Menschen ihr Geld in festverzinsliche Sparguthaben, Immobilien, Lebensversicherungen, Aktien, Investmentfonds, Gold etc. anlegen oder lieber reisen, modische Kleidung kaufen oder teuren Wein trinken, ist ihre persönliche Entscheidung und geht den Staat nichts an. Über ein angemessenes Rentenniveau hinaus privates Sparen fürs Alter, gerade bei Wohlhabenderen, mit staatlichen Zuschüssen zu subventionieren, ist sozialpolitisch unsinnig und der Idee von Freiheit und individueller Verantwortung abträglich.
Wenn der Staat meint, die Bürger sparen zu wenig für die Rente, ist eine staatliche Pflichtversicherung am einfachsten und am ehesten zielführend. Pflichtversicherungen erfassen alle, haben geringere Verwaltungskosten als gegeneinander konkurrierende Privatversicherungen, können auf die Heerscharen von Versicherungsvertretern verzichten und müssen keinen Profit machen. Kurz: Sie sind unschlagbar billig.
Staatliche Rentenpolitik muss sicherstellen, dass Menschen im Alter nicht verarmen. Als Minimum muss verhindert werden, dass Menschen wegen fehlender Vorsorge im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind und deshalb von der Allgemeinheit alimentiert werden müssen. Aber die Besserverdienenden brauchen keine staatliche Hilfe bei der privaten Altersvorsorge. Das Medianvermögen von Bürgern zwischen 55 und 64 Jahren beträgt heute in Deutschland 241 000 Euro. Von unzureichender Altersvorsorge der reicheren Hälfte der Bevölkerung kann also keine Rede sein. Sie brauchen erkennbar keine staatlichen Subventionen. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum der Staat hier bevormundend eingreifen sollte und eine bestimmte Vorsorgeentscheidung (Aktienkapital) besonders fördern sollte.

Gefördert wird vor allem, wer es nicht braucht
Die im Gesetz vorgesehene Förderung ist einkommensunabhängig. Sie steigt allerdings mit der Höhe der Einzahlung. Für die maximale Förderung ist ein Eigenbeitrag von 1800 Euro erforderlich. Wer 8700 Euro im Monat verdient, muss unter Berücksichtigung der zusätzlichen Steuerersparnis nur 1% seines Einkommens verwenden, um die Höchstförderung zu bekommen. Bürgergeldempfänger müssten dagegen 27% ihres Bürgergeldes (ohne Miete) für private Vorsorge ausgeben, bei Mindestlohnbeziehern wären es 6,5% und ein Medianeinkommensbezieher müsste 3,5% seines Einkommens anlegen, um die Höchstförderung zu bekommen. Ständig betonen die Kritiker der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die junge Genrration nicht mit immer höheren Beiträgen belastet werden soll. Jetzt soll die junge Genration zusätzlich zur den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahrzehnten bis zu 6,5% in eine kapitalgedeckte Zusatzrente einzahlen. Da insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen keine solch hohen Beiträge werden zahlen können, wird ein Großteil der Förderung an diejenigen gehen, die ohnehin bereits überdurchschnittlich oder sogar sehr gut verdienen. Aufgrund der Freiwilligkeit der Zusatzversicherung werden viele Geringverdiener keine Versicherung abschließen. Sie kommen schon jetzt mit ihrem Einkommen kaum zurecht.
Armen Rentnern, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, wird zudem ein Teil der Zusatzrente auf die Grundsicherung angerechnet. Bei heutiger Rechtslage wären die ersten hundert Euro plus 30% der weiteren Zusatzrente bis zu einem Maximum von 280 Euro anrechnungsfrei. Ein Niedriglohnverdiener, der beispielsweise aufgrund größter Sparanstrengungen eine Zusatzrente von 400 Euro erworben hätte, dürfte davon nur 190 Euro behalten. Seine Rendite hätte sich halbiert.
Die Ärmeren können sich die Zusatzvorsorge kaum leisten. Wenn sie es dennoch schaffen, lohnt es sich für sie am Ende nicht. Seit Jahren steigt die Zahl der Rentner in der Grundsicherung. Mit der absehbaren Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung, des großen Niedriglohnsektors und der hohen Arbeitslosigkeit insbesondere in den neunziger Jahren wird das Armutsrisiko weiter zunehmen.
Milliardensubventionen in Zeiten knapper Kassen
Insgesamt sind ca. 45 Millionen Personen unmittelbar förderungsberechtigt. Die Förderung beträgt maximal 540 Euro pro Person bei einem Eigenbeitrag von 1800 Euro im Jahr. Weitere 300 Euro gibt es zusätzlich pro Kind bei einem Mindesteigenbeitrag von 300 Euro im Jahr. Für mittelbar Berechtigte – dies sind schätzungsweise fünf bis zehn Millionen Menschen – ist eine zusätzliche Förderung von 175 Euro im Jahr bei einer Beitragsleistung von 120 Euro möglich. Für junge Menschen zwischen 18 und 25 gibt es einen Einmalzuschuss von 200 Euro. Weiterhin können die Vorsorgeleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies führt für Versicherte mit einem Grenzsteuersatz über 30% zu einem zusätzlichen Steuervorteil.
Geht man davon aus, dass 70% der Berechtigten die Förderung in Anspruch nehmen und im Durchschnitt 1500 Euro einzahlen, ergibt sich ein Zuschussbedarf von 14,5 Milliarden. Dazu kommen etwa 3 Milliarden für die Kinderförderung und ca. 800 Millionen für die Einmalförderung junger Menschen, wenn man auch hier eine Wahrnehmungsquote von 70% der Anspruchsberechtigten unterstellt. Die Förderung mittelbar Berechtigter kostet dann noch einmal eine knappe Milliarde. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von knapp 20 Milliarden Euro pro Jahr. 20 Milliarden sind mehr als Mütterrente I, II und III zusammen, mehr als doppelt so viel wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren und das Fünffache der Riesterförderung.

Der Zuschuss zur Alterssicherung erhöht die Staatsschulden und führt zu steigenden Zinslasten im Haushalt. Mit jedem Jahr steigt die Staatsverschuldung um 20 Milliarden, bzw. sie wäre entsprechend niedriger, wenn auf die Subventionierung der privaten Vorsorge verzichtet würde. Bei 3,5 % Zinsen für Staatsanleihen beträgt die zusätzliche Zinslast im ersten Jahr ca. 750 Mio. Sie steigt allerdings kontinuierlich an, und nach 20 Jahren sind schon jährlich über 20 Milliarden erforderlich, um die zusätzliche Staatsverschuldung von dann 600 Milliarden zu bedienen.
Das Risiko tragen die Versicherten
Nahezu unisono wird begrüßt, dass die Versicherten mit dem neuen Modell von den hohen Renditen im Aktiengeschäft profitieren können. Dass sie dafür das alleinige Investitionsrisiko übernehmen und auf Mindestgarantien verzichten müssen, wird als Befreiung von unnötigen Fesseln begrüßt. Die Finanzwirtschaft kann in ihrem Produktmarketing das Blaue vom Himmel versprechen. Wenn es schiefgeht, hat sie trotzdem gut verdient, und die Versicherten tragen die Verluste.
Die hohen Renditen der letzten Jahrzehnte und der Siegeszug von ETFs als kostengünstige Index-Fonds begründen einen weitverbreiteten Optimismus. Bei langfristigen Anlagen am Kapitalmarkt seien letztendlich die Risiken zu vernachlässigen und langfristig zuverlässig hohe Renditen zu erwarten. Dass die Wachstumsraten am Aktienmarkt weit überdurchschnittlich durch wenige Technologieaktien bestimmt wurden und sich daher auch hinter den ETFs ein erhebliches Klumpenrisiko verbirgt, wird ignoriert. Der Aktienboom der letzten Jahrzehnte wird in die Zukunft projiziert, um hohe Renditeversprechen abgeben zu können. Allerdings sind auch Jahrzehnte bescheidener Kursentwicklungen durchaus möglich. Die inflationsbereinigte reale Rendite des Dow Jones betrug beispielsweise zwischen 1929 und 1972 2–3%. Gerade aufgrund der außerordentlich hohen Kursgewinne seit der Jahrtausendwende ist eher mit substantiellen längerfristigen Kurskorrekturen als mit weiter rasant steigenden Kursen zu rechnen.
Ein wesentlicher Grund für den Boom an den Aktienmärkten sind die Pensionsfonds selbst, die etwa 15–20% des globalen Aktienmarkts halten. In den letzten Jahrzehnten waren die meisten Fonds überwiegend in der Ansparphase. Sie haben als Nachfrager die Kursentwicklung mit befeuert. In dem Maße, wie allmählich die Rentenzahlungen die Beitragseinnahmen bei den großen international agierenden Rentenfonds in den USA, Kanada, Großbritannien und den Niederlanden übersteigen, weil immer mehr Beitragszahler in die Rentenphase eintreten und aus demographischen Gründen die Zahl der neuen Beitragszahler abnimmt, werden die Pensionsfonds nicht länger als Käufer, sondern als Verkäufer an den Aktienmärkten agieren und entsprechend eher zu sinkenden als zu steigenden Kursen beitragen. Der Einstieg in eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ist für die Lösung der Probleme der Alterssicherung in Deutschland teuer, risikobehaftet und zur Unzeit. Dass er trotzdem mit Vehemenz propagiert wird, hat mehr mit den Gewinninteressen der Finanzwirtschaft als mit der zukunftsfesten Alterssicherung für Rentner und Rentnerinnen zu tun.
Ein Gewinn für Finanzwirtschaft und Aktionäre
Für die Finanzwirtschaft ist die Umstellung auf privatwirtschaftlich organisierte Kapitaldeckung ein Riesengeschäft. Millionen neue Kunden garantieren Verwaltungsgebühren in Milliardenhöhe und sprudelnde Gewinne. Auch Besitzer von Aktienvermögen profitieren: Sie werden reicher, weil Pensionsfonds in der jahrzehntelangen Ansparphase jährlich in dreistelliger Milliardenhöhe Aktien und Anleihen kaufen und so systematisch zu steigenden Kursen beitragen.
Über die Frühstarterrente dürfte sich die Versicherungswirtschaft besonders freuen. Für Kinder, die in diesem Jahr 6 Jahre alt werden, soll ein Rentenfonds angelegt werden, in dem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs monatlich 10 Euro eingezahlt werden. Dies soll dann jeweils um den nachfolgenden jüngeren Jahrgang erweitert werden, bis alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren Fondmitglieder sind. Mit 18 soll eine einmalige Sonderzahlung von 200 Euro die jungen Erwachsenen dann zusätzlich motivieren, eine eigene Vorsorgeversicherung abzuschließen. Bei jedem anderen Produkt würde man so etwas wohl als Verführung Minderjähriger bezeichnen. Die Versicherungswirtschaft wird sich freuen, dass der Staat ihr ganze Alterskohorten als Kunden zuführt.
Nicht überraschend opponiert die Finanzwirtschaft dagegen, dass im Gesetz die Möglichkeit eines Staatsfonds vorgesehen ist. Ein gemeinnütziger staatlicher Vorsorgefonds wird als unliebsame Konkurrenz gesehen, weil er Druck auf die Gebühren ausüben könnte und statt Aktienhandel eine soziale Investmentstrategie verfolgen könnte.
Für eine soziale Alternative
Will die SPD in der Regierung verhindern, wie bei Riester- und Hartz-Reformen, die Wegbereiterin von unfairen Sozialreformen zu sein, muss sie die Möglichkeit des Staatsfonds offensiv und strategisch nutzen.
Ein staatlicher Rentenfonds, der in den sozialen Wohnungsbau investiert, könnte gleichzeitig eine stabile Rente garantieren, bezahlbaren Wohnraum finanzieren und Beschäftigung schaffen. Statt Geld in volatile globale Finanzmärkte zu pumpen, könnte es in die Förderung des staatlichen, kommunalen und genossenschaftlichen sozialen Wohnungsbaus investiert werden.
Indem die Investitionen des Rentenfonds mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus kombiniert werden, kann eine zuverlässige und stabile Rendite quasi garantiert werden. Die Renditemöglichkeiten können von Kommunen noch verbessert werden, indem sie Baugrundstücke in Erbpacht an den sozialen Wohnungsbau vergeben.
Durch den intensiven Ausbau des sozialen Wohnungsbaus würde unmittelbar der jungen Generation geholfen, die dringend neuen Wohnraum braucht. Gleichzeitig würde der Anstieg von Mieten insgesamt über das vergrößerte Angebot bezahlbarer Wohnungen gebremst. Angesichts der vielen globalen Krisen wird zudem die deutsche Volkswirtschaft weniger exportabhängig, wenn über ein langfristiges Wohnungsbau-Programm inländische Nachfrage und Beschäftigung gestärkt wird.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines staatlichen Fonds vor. Ein solcher Fonds sollte nicht mit privaten Fonds am Aktienmarkt konkurrieren, sondern ein solidarisches Angebot der Alterssicherung sein, das echte Vorteile für die weniger Betuchten aller Generationen bietet, weil es gleichzeitig zur Alterssicherung beiträgt und die Realeinkommen der Menschen durch bezahlbare Mieten verbessert.
Eine Sozialdemokratie, die reale Verbesserungen für die Menschen verwirklichen will, sollte die Idee einer neuen staatlichen Wohnungsbaugesellschaft und die im Gesetz zur Förderung privater Vorsorge gegebene Möglichkeit eines Staatsfonds für gestaltende Sozialpolitik nutzen. Gemeinsam mit Mieterverbänden, Gewerkschaften, Kommunen, Sozialverbänden, Wohnungsbaugenossenschaften, und anderen Parteien kann eine breite Allianz entstehen, die ein solches Modell umsetzt. Das Ziel ist klar: Vorsorge für die Menschen – statt Fürsorge für die Finanzwirtschaft.
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