
Bundeskanzler Merz hat die Katze aus dem Sack gelassen. Das Bild mit der Katze im Sack bedeutet, eine Absicht preis zu geben. Klarheit zu schaffen. Darin steckt auch ein Hinweis auf den ursprünglichen Sinn des Sprüchleins: Auf dem Markt etwas im Sack kaufen, was sich später nicht als die gekaufte Ware erweist, sondern als wütende Katze. Kanzler Merz hat – sinnigerweise auf dem 75. Geburtstag des deutschen Bankenverbandes – die Katze aus dem Sack gelassen, denn er erklärte, dass die gesetzliche Rente künftig „allenfalls noch die Basisabsicherung“ sein werde. Allenfalls?
In der Bedeutung von allenfalls laufen höchstens, bestenfalls und schlimmstenfalls zusammen. Und Basisabsicherung? Was ist das denn nun? Bisher wurde der Begriff Basisabsicherung für private Zusatzversicherungen genutzt. Das ist von Merz gedreht worden, Basis soll die allgemeine, gesetzliche Rentenversicherung sein. Unter Basisversorgung versteht man, dass das materiell unbedingt Lebensnotwendige vorhanden ist. Mehr nicht.
Das liegt über der an die Bedürftigkeit geknüpften Grundsicherung, aber weit und deutlich unter der durchschnittlichen gesetzlichen Altersrente. Die Grundsicherung liegt bei 563 € je Person und Monat. Hinzu zu rechnen sind die kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Mietzahlung durch das Grundsicherungsamt. Die reale Durchschnittsrente liegt bei etwa 1200 €, die sogenannte Eckrente, also für 45 Jahre lang im Durchschnitt der Löhne gezahlte Beiträge bei 1600 €. Irgendwo zwischen 1200 und 563 € müsste von der geltenden Systematik her gesehen Merzens Basisrente liegen.
Lebensstandardsicherung: Die soll bisher durch die Rente möglich werden. Was sie auch tut, aber nicht in allen Fällen. Von Lebensstandard-Sicherung kann man bei Lebenspartnern mit mehr als durchschnittlichen Renten und einer Zusatzversorgung sprechen. Lebensstandardsicherung wechselt nach Merz „auf die andere Straßenseite“, könnte man sagen. Die soll künftig Aufgabe individueller und betrieblich- privater, kapitalgedeckter Versorgung sein.
Die versammelten Banken-Repräsentanten werden kugelrunde, leuchtende Augen bekommen haben, als sie von der „Allenfalls“-Rente hörten: Neue Aufgaben, neue Renditen, mehr Einfluss.
Die Katze ist also aus dem Sack: So ganz und gar richtig ist das ehrlich geschrieben nicht, denn der Bundeskanzler hat die neue Renten-Melodie bereits früher intoniert, wenngleich nicht so laut und auch nicht vollständig. Er sprach vom Paradigmenwechsel in der Alterssicherung und davon, dass es künftig gesetzlich vorgeschriebene Pflicht werden würde, in die private Alterssicherung einzuzahlen.
Was bedeutet all das in einem weiteren Sinn? Zunächst einmal bedeutet es, dass sich die Bundesrepublik an der Alterssicherung der Schweiz orientieren soll. Nix gegen die Schweizer Alterssicherung (Für Rudolf Dreßler war das Schweizer Modell gelebter Kommunismus). Allerdings hat die Schweiz ihre eigenen Probleme. Die resultieren aus demografischen Veränderungen wie in Deutschland und auch daraus, dass in den kapitalgedeckten Systemen die versprochenen Renditen nicht zu halten waren, sondern herabgesetzt werden mussten.
Zweitens verliert die alte, nun zur Renovierung anstehende Riesterrente mit ihrer Förderung über Zuschüsse, die an die Kinder gebunden sind, weitestgehend ihren Sinn. Denn sie sollte lediglich Ergänzung der gesetzlichen Renten sein, die wegen der demografischen Änderungen weniger stark steigen durften. Beispielsweise landet nun der alte, einfache und nicht so ansehnliche Banksparplan auf der Müllhalde der Sozial- und Gesellschaftspolitik.
Gute Reise, lieber alter Sozialstaat
Das bedeutet drittens auch: Die Beitrags- und Steuerzahler einer Generation werden doppelt belastet werden. Das hat der Bundeskanzler nicht erwähnt. Denn die neuen Pflicht-Systeme müssten durch individuelle und kollektive betriebsgebundene Sparleistung sowie Steuerzuschüsse zuerst langsam etabliert werden, damit sie in die „Rentenreife“ wachsen können. Und zeitgleich müssen dieselben Beitrags- und Steuerzahler die Ansprüche nach dem alten System bedienen. In beide Systeme muss so oder so „gelöhnt“ werden – durch Beiträge hier, durch Verzicht und Ansparen dort. Das ist nun mal so – unausweichlich.
Und viertens bedeutet es, dass sich die Alterssicherung stärker nach den Verdiensten während der Erwerbsphase ausdifferenziert: Höheres Einkommen bedeutet eine höhere Sparleistung und folglich höhere Alterseinkünfte. Der nivellierende Charakter der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung ginge flöten.
Fünftens: Nur eine Volkswirtschaft mit einer sehr ordentlichen Produktivität pro Beschäftigten und Zeiteinheit wird in der Lage sein, einen Systemwechsel der beschriebenen Art zu meistern. Anders geschrieben: Mit dem gegenwärtigen und absehbaren Wachstum sowie den damit verbundenen Spielräumen der Verteilung bei gleichzeitig zunehmender Verschuldung des Staates ist das nicht zu bewältigen.
Drum herum geistern ja auch noch Vorstellungen über die Rentenhöhe nach Beitragsjahren oder über ein Anbinden der Renten an die Lebenserwartung sowie eine Erhöhung des Rentenzugangsalters über 67 Jahre hinaus.
Sechstens wird so auch verständlich, warum die Bundesgesundheitsministerin in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsstabilität haben und im Pflegebereich Mehrausgaben vermeiden will. Spielraum soll es im Wesentlichen lediglich für die Alterssicherung geben.
Gute Reise, lieber alter Sozialstaat.
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