
Ich kann mir vorstellen, dass in CDU und SPD demnächst Parteibücher auf die Straße fliegen, wenn Gesetzeskraft erhält, was sich die Bundesgesundheitsministerin ausgedacht hat: Die Pflegekassen sollen zeitweilig – über mehrere Jahre – nicht mehr verpflichtet sein, ihre Zuweisungen zu erhöhen, wenn, wie vertraglich vereinbart, in den Pflegebetrieben die Entgelte steigen. Das bedeutet: Wegen höherer Entgelte steigende Personalausgaben kann ein Pflegebetrieb nicht mehr mit höheren Mitteln (Zuweisungen) der Pflegeklassen ausgleichen.
Daraus ergeben sich mehrere Wege: Der Pflegebetreiber muss an seine Rücklagen gehen (sofern nennenswert vorhanden); er entlässt Beschäftigte; er erhöht Forderungen gegenüber den Pflegebedürftigen, die diese zum großen Teil an die Sozialämter der zuständigen Gemeinde weiter reichen könnten; oder Pflegebedürftige verlassen ein Pflegeheim beziehungsweise sie scheiden aus der ambulanten Pflege aus.
Der Zusammenhang ergibt sich so: Die Pflegekosten werden wesentlich durch die Löhne und Gehälter bestimmt. Seit 2022 ist vorgeschrieben, dass Löhne und Gehälter in der Pflege tarifvertraglich geregelt sein müssen. Maßgeblich für die Höhe der tarifvertraglichen Vergütung ist das durchschnittliche Entgelt auf Kreisebene. Das bedeutet: ist das durchschnittliche Entgelt im Vergleich hoch, erhöht sich auch der Spielraum für die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen.
Dem setzt nun die Bundesgesundheitsministerin die Krone auf. Wie gesagt: Dann fliegen …..
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