Folgen eines AfD-Verbotes – eine Phase der guten Repression?

Während die AfD, einfach weil sie vorhanden ist, in Umfragen ihrer absoluten Mehrheit entgegenklettert, geht allerorten die Debatte darüber weiter, wie die demokratische Mitte die rechtsextremen Stimmen halbiert, so das Versprechen des amtierenden Bundeskanzlers, und nicht sich selbst. Auf bruchstücke setzt vor allem Klaus Lang auf die Brandmauer zusammen mit einer deutlich besseren Politik. Ich plädiere für selbstbewusste Verhandlungen, und Thomas Weber wirbt intensiv für ein Verbot dieser Partei. Er steht neuerdings neben seinen neuen Bündnispartnern Boris Pistorius, SPD-Verteidigungsminister, und Cem Özdemir, grüner Ministerpräsident von Baden-Württemberg, die in einem Zeitungsartikel „eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg“ plädierten. Jetzt müssen die Drei nur noch die drängenden Fragen des Rechtsphilosophen Uwe Volkmann beantworten, der jüngst allen Verbots-Befürwortern vorhielt, sie hätten sich wohl noch keine Gedanken gemacht, welche gravierenden Folgen ein erfolgreiches Verbot für diese Demokratie habe.

Noch kurz zurück zu Pistorius und Özdemir, die in ihrem Text, veröffentlicht in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS), grundsätzlich zwischen einem völkischen und einem eher deutschnationalen Teil in der AfD unterscheiden; der letztere Teil könne, so denken sie, von den demokratischen Parteien zurückgewonnen werden. Das Verbot der völkischen Teile der AfD sei dagegen, so die Initiatoren, „rechtlich geboten“ und aufgrund der Belege auch „von der Verfassung geboten“; die Autoren setzen damit wohl an der Überlegung des Bundesverfassungsgerichtes an, den Nachweis von Verfassungsfeindlichkeit generell an dem Begriff der Menschenwürde und dem Kriterium des ethnischen Volksbegriffes festzumachen.

Zu welchen Verwerfungen könnte es kommen?

Die Beiden werden sich wie Thomas Weber aber den Fragen stellen müssen, die Uwe Volkmann, Rechtsphilosoph und Lehrstuhlinhaber an der Universität Frankfurt, jüngst in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stellte: „Die AfD verbieten? Und dann?“ Uwe Volkmann ist Rechtsphilosoph und lehrt Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt.

Prof. D. Uwe Volkmann (Foto: Goethe-Universität)

Volkmann steuert diesen Punkt an: Warum haben sich die Verbots-Befürworter noch nie Gedanken über ihren Erfolg gemacht. Denn: „Das zentrale Problem ist hier das Ausmaß des Zuspruchs, den die Partei mittlerweile bei den Wählern gefunden hat und offenbar immer noch weiter findet.“ Werde die Partei in Gänze oder auch nur in ihren völkischen (meist ostdeutschen) Teilen verboten, dann müsste eine Partei mit bis zu 70.000 Mitgliedern aufgelöst, ihre Vermögen beschlagnahmt, ihre Angestellten entlassen, der Öffentliche Dienst von allen ihren Mitgliedern befreit werden. Kommunalparlamentarier, Bürgermeister und Landräte würden ihre Ämter und Mandate verlieren, alle Abgeordneten in Landtagen und Bundestag ihre Mandate. Zumindest für alle direkt gewählten Mandats- und Amtsträger müsste es Nachwahlen geben.

Zu welchen weiteren Verwerfungen könnte es kommen? Wie viele WählerInnen und BürgerInnen würden sich aktiv gegen die Verbote, Beschlagnahmungen, Entlassungen, Schließungen wehren? Müssten dann Sympathie-Kundgebungen verboten und notfalls von der Polizei, dem Militär aufgelöst, rechtlich verfolgt und TeilnehmerInnen verhaftet werden? Wer aus dem Umfeld der AfD, angedockt an ihren tendenziell gewaltaffinen Rändern, wehrte sich mit Gewalt, tauchte gar unter?

Volkmann weist zudem auf die gewaltigen politischen Folgen hin. Von heute auf morgen gäbe es völlig andere Mehrheitsverhältnisse in den Landtagen und/oder im Bundestag. Wäre die AfD bundesweit verboten, könnten SPD, Grüne und Linke im Bundestag einen Kanzler wählen.

Naheliegend, praktisch, gravierend

Und Volkmann fragt weiter: Wer würde nach dem Verbot die Wählerschichten der AfD repräsentieren? Denn das mache ja in vielen Ländern der Erfolg aller Rechtspopulisten und Rechtsextremen aus, dass sie Bevölkerungsteile repräsentierten, die von allen anderen eher demokratisch-geneigten Parteien nicht mehr gewonnen werden können. „Vereinigt eine Partei wie die AfD rund ein Drittel, in einzelnen Bundesländern auch schon zwei Fünftel der Stimmen auf sich, wird aus der Demokratie im Fall ihres Verbots zwangsläufig eine Zweidrittel- oder Dreifünfteldemokratie, in der sich der Rest nicht mehr aufgehoben fühlt.“

Und zielte das Verbotsverfahren gemäß Pistorius/Özdemir vor allem auf die völkischen Teile, dann käme das Verbot einer verfassungspolitischen Strafaktion gegen Ostdeutschland gleich. Es gehe also zwangsläufig nicht allein um ein Verbot einer Partei, einer Organisation, es gehe um viel mehr, so Volkmann:

„Tatsächlich wird, ob man das nun will oder nicht, mit dem Verbot einer Partei auch die politische Gesinnung, für die diese Partei steht, ganz grundsätzlich stigmatisiert, sie wird als der Demokratie innerlich fremd gekennzeichnet und aus dem, was man ihre politische Moral nennen könnte, ausgeschlossen.“

Es folgte auf das Verbot, sollte es konsequent durchgesetzt werden, also zwangsläufig eine Phase der guten, verfassungsrechtlich abgesegneten staatlichen Repression und Gesinnungsschnüffelei. Darauf sollte sich ein demokratischer Staat gut vorbereiten. Diese Fragen und Überlegungen sind in der Tat so naheliegend, praktisch, gravierend, dass es wundert, warum sie nicht schon längst selbstverständlicher Teil der Verbotsdebatte sind.


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Wolfgang Storz
Dr. Wolfgang Storz (sto), (*1954), arbeitet als Publizist, Kommunikationsberater und Coach, zuvor tätig bei Badische Zeitung, IG Metall und Frankfurter Rundschau. Das Foto gibt eine jüngere Ausgabe der Person wieder.

6 Kommentare

  1. Lieber Wolfgang, in dem Zitat, das du von Volkmann zum Schluss deines Beitrages anführst, ist genau der Kern ausgedrückt: Die politische „Gesinnung“, einen völkisch national-sozialen Staat, frei von nicht-ethnischen Deutschen, frei von dem Einfluss fremdländischer Kulturen, in seiner Sozialstaatsverpflichtung nur auf diesen „biodeutschen“ Personenkreis der ethnisch Deutschen (wer auch immer das sei) bezogen, errichten zu wollen oder unseren demokratischen Sozial- und Rechtsstaat dahin entwickeln zu wollen, ist in der Tat der im Grundgesetz verfassten Demokratie innerlich zutiefst fremd, ja dem Grundgesetz zuwider oder grundgesetzwidrig, wenn aus dieser Gesinnung heraus politische Macht angestrebt wird oder schon erreicht worden ist, um dies zu realisieren. Ich verstehe meinerseits nicht, warum der kluge Jurist Volkmann nicht diesen Unterschied als selbstverständlich sieht: Die Gedanken und Gesinnungen sind frei. Aber wenn eine Gruppe als Partei das Ziel, den Willen und auch die Macht hat, aus einer grundgesetzwidrigen Gesinnung politische Realität werden zu lassen, dann ist das genau der Fall des Parteienverbots. Nicht Gesinnungsschnüffelei, sondern ein rechtsstaatlich einwandfreies Verbotsverfahren! Da das Bundesverfassungsgericht die Mächtigkeit einer Partei zur Voraussetzung eines Verbots gemacht hat und damit wohl auch kalkuliert hat, dass eine Partei, die verboten werden kann oder soll, schon Mandatsmacht erreicht hat, wird es auch mit den Konsequenzen umzugehen wissen, die Mandatsverluste etc. etc. zur Folge hätten.

  2. „Auf Bruchstücke setzt vor allem Klaus Lang die Brandmauer zusammen mit einer deutlich besseren Politik. Ich plädiere für selbstbewusste Verhandlungen, und Thomas Weber wirbt intensiv für ein Verbot dieser Partei. …Jetzt müssen die Drei nur noch die drängenden Fragen des Rechtsphilosophen Uwe Volkmann beantworten, der jüngst allen Verbots-Befürwortern vorhielt, sie hätten sich wohl noch keine Gedanken gemacht, welche gravierenden Folgen ein erfolgreiches Verbot für diese Demokratie habe.“

    Als einer der drei Angesprochenen will ich auf die „drängenden Fragen des Rechtsphilosophen“ mit einer Gegenfrage und einer Verfahrensbemerkung eingehen.

    Gegenfrage:

    Welche „gravierenden Folgen“ hätte es für diese Demokratie, wenn eine verfassungswidrige Partei die Macht im Staat übernehmen würde?

    Meine Antwort auf diese Gegenfrage:

    Dann wäre „diese“ Demokratie nicht mehr „diese“ Demokratie, die in der unantastbaren Würde des Menschen gründet. Denn eine Demokratie, die es zulässt, dass die unantastbare Würde des Menschen von der staatlichen Gewalt missachtet werden kann, wäre keine Demokratie im Sinne des Grundgesetzes. Sie wäre keine rechtsstaatliche Demokratie, sondern die „Demokratie“ eines Unrechtsstaates.

    Verfahrensbemerkung:

    Zuerst Prüfantrag der Verfassungswidrigkeit, dann Prüfung des Gerichts, dann Feststellung der Verfassungswidrigkeit, dann ggf. Verbot und Durchsetzung des Verbots.

    Dagegen, dass es so weit kommt, dass eine verfassungswidrige Partei die Macht im Staat übernimmt und dass dadurch die rechtsstaatliche Demokratie auf demokratischem Weg abgeschafft wird, hat das Grundgesetz mit der Möglichkeit des Verbots einer verfassungswidrigen Partei einen klaren Weg gewiesen:

    Dabei sieht das Grundgesetz vor, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellt und gegebenenfalls ein Verbot ausspricht und gegebenenfalls auch Vorgaben macht, wie dieses Verbot durchzusetzen ist.

    Damit das Bundesverfassungsgericht allerdings die AfD prüfen kann, müssen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.

    Vor der Forderung nach einem Verbot steht daher die Forderung, den Verbotsantrag zu stellen. Dass sich bisher die rechtsstaatlich-demokratischen Parteien – unter ihnen insbesondere die Unionsparteien – dazu nicht in der Lage sehen, ist das eigentlich politische Versagen -insbesondere der Unionsparteien. Diese Unfähigkeit der rechtsstaatlichen Parteien gegenüber dem, was das Grundgesetz vorsieht, führt dazu, dass die politische Konkurrenzfähigkeit der rechtsstaatlichen Parteien untereinander verloren geht und diese sich dadurch selbst schwächen.

    Zudem wird es auf Dauer nicht vermittelbar sein, warum eine Brandmauer bestehen soll, weil die AfD zwar als verfassungsfeindlich angesehen wird, der entsprechende Antrag beim Bundesverfassungsgericht aber nicht gestellt wird.

    Sollte es zu einem Antrag kommen, wird das Bundesverfassungsgericht tätig werden können. Ob am Ende die Verfassungswidrigkeit und ggf. ein Verbot stehen, wird auch davon abhängen, wie und wie lange die Gerichtsprüfung dauert. Auf jeden Fall dürfte klar sein, dass eine AfD, die vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird, sich für die Dauer dieser Prüfung in einem gesellschaftlichen Sonderstatus befindet, der es zumindest den rechtsstaatlich-demokratischen Parteien glaubhafter ermöglicht, sich von der AfD abzugrenzen.

    Ob am Ende das Gericht die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellt und welche Vorgaben das Gericht dann macht, ist aus heutiger Sicht nicht abzuschätzen.

    Die Frage, wie ggf. ein Verbot umzusetzen ist, muss natürlich vom Gericht bedacht werden, und das Gericht muss ggf. entsprechende Vorgaben machen. Sollte es ein umfangreiches Verbot der AfD geben, würde das Verbot dann natürlich auch durchgesetzt werden können.

    Warum denn auch nicht?

    Sollte indes ein auf rechtsstaatlichem Wege zustande gekommenes Verbot schon aus jetziger Sicht nicht durchgesetzt werden können, würde das bedeuten, dass die staatliche Gewalt im Sinne des Grundgesetzes schon jetzt ihre Macht verloren hätte und das Grundgesetz damit seine Geltung verloren hätte.

  3. Ich will erst kurz auf Klaus Lang eingehen: Wenn dies so klar wäre und beweisbar, dass die AfD, wie von Klaus Lang unterstellt, Deutschland von allen nicht-ethnischen Deutschen befreien wollte, dass sie fremdländische Kulturen komplett rausdrängen wollte, dass nur Bio-Deutsche Sozialleistungen erhalten sollten, ja, dann läge Volkmann falsch. Aber das ist nicht belegbar.
    Ich lese auch bei den schärfsten Kritikern der verbotswürdig-rechtsextremen AfD-Sachsen-Anhalt „nur“, dass diese eine deutlich andere Geflüchtetenpolitik und deutlich weniger Ausländer in Deutschland haben will, dass sie Kritik an den Kirchen übt (warum nicht?), dass sie im Sinne von streng-nationaldeutsch Lehrinhalte verändern will, dass sie Staatssubventionen zugunsten von zivilgesellschaftlichen Organisationen für übertrieben hält, dass sie den (tatsächlich grundlegend veränderungsbedürftigen und im heutigen Zustand einer Demokratie unwürdigen) Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abschaffen will —, tja, das sind alles Forderungen, die ich meist gar nicht teile, die ich bekämpfe, aber es sind eben rechts-konservative Forderungen, die ganz selbstverständlich zu einer Demokratie gehören. Und nirgends lese oder höre oder sehe ich, dass die AfD die Demokratie und ihre Spielregeln (Wahlen, freie Medien, Parlamente, Meinungs- und Parteienfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz etc. etc.) abschaffen will.
    Es gibt nur einen zentralen Punkt, wo ich Klaus Lang zustimmen würde, erwähnte er ihn überhaupt: das gezielte Schüren von Hass in Sprache und Tat gegenüber allen Gegnern und ihnen Mißliebigen. Das ist das, was die eigentliche Demokratiefeindlichkeit der AfD ausmachen könnte. Daran scheidet sich alles. Aber das will als systematisches Denken und Tun erst einmal belegt sein.

    1. Eine Frage und eine Feststellung:
      „das gezielte Schüren von Hass in Sprache und Tat gegenüber allen Gegnern und ihnen Mißliebigen. Das ist das, was die eigentliche Demokratiefeindlichkeit der AfD ausmachen könnte. Daran scheidet sich alles. Aber das will als systematisches Denken und Tun erst einmal belegt sein.“
      Und wenn es belegt ist, also durchgesetzt, realisiert, was machst du dann?

      „Und nirgends lese oder höre oder sehe ich, dass die AfD die Demokratie und ihre Spielregeln (Wahlen, freie Medien, Parlamente, Meinungs- und Parteienfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz etc. etc.) abschaffen will.“ In den letzten 150 Jahren wäre die AfD weltweit die erste Rechtsaußen-Partei, die das nicht will (inwieweit sie es kann, ist eine andere Frage).

      1. Das bedeutet, dass jede Rechtsaußen-Partei in jeder Demokratie sofort verboten werden muss, weil sie — ohne es zu sagen und ohne etwas entsprechendes getan zu haben —, schon mit dem Akt ihrer Gründung das Ziel hat, jegliche Demokratie abzuschaffen. Dann gibt es grundsätzlich Demokratie nur mit Linken und Liberalen und Sozial-Konservativen. Interessante Perspektive.

        1. Nein. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Verbot der NPD (heute „Die Heimat“) im Jahr 2017 ab, weil der Partei die nötige Mächtigkeit und das Potenzial fehlen, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen.

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