Während die AfD, einfach weil sie vorhanden ist, in Umfragen ihrer absoluten Mehrheit entgegenklettert, geht allerorten die Debatte darüber weiter, wie die demokratische Mitte die rechtsextremen Stimmen halbiert, so das Versprechen des amtierenden Bundeskanzlers, und nicht sich selbst. Auf bruchstücke setzt vor allem Klaus Lang auf die Brandmauer zusammen mit einer deutlich besseren Politik. Ich plädiere für selbstbewusste Verhandlungen, und Thomas Weber wirbt intensiv für ein Verbot dieser Partei. Er steht neuerdings neben seinen neuen Bündnispartnern Boris Pistorius, SPD-Verteidigungsminister, und Cem Özdemir, grüner Ministerpräsident von Baden-Württemberg, die in einem Zeitungsartikel „eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg“ plädierten. Jetzt müssen die Drei nur noch die drängenden Fragen des Rechtsphilosophen Uwe Volkmann beantworten, der jüngst allen Verbots-Befürwortern vorhielt, sie hätten sich wohl noch keine Gedanken gemacht, welche gravierenden Folgen ein erfolgreiches Verbot für diese Demokratie habe.
Noch kurz zurück zu Pistorius und Özdemir, die in ihrem Text, veröffentlicht in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS), grundsätzlich zwischen einem völkischen und einem eher deutschnationalen Teil in der AfD unterscheiden; der letztere Teil könne, so denken sie, von den demokratischen Parteien zurückgewonnen werden. Das Verbot der völkischen Teile der AfD sei dagegen, so die Initiatoren, „rechtlich geboten“ und aufgrund der Belege auch „von der Verfassung geboten“; die Autoren setzen damit wohl an der Überlegung des Bundesverfassungsgerichtes an, den Nachweis von Verfassungsfeindlichkeit generell an dem Begriff der Menschenwürde und dem Kriterium des ethnischen Volksbegriffes festzumachen.
Zu welchen Verwerfungen könnte es kommen?
Die Beiden werden sich wie Thomas Weber aber den Fragen stellen müssen, die Uwe Volkmann, Rechtsphilosoph und Lehrstuhlinhaber an der Universität Frankfurt, jüngst in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stellte: „Die AfD verbieten? Und dann?“ Uwe Volkmann ist Rechtsphilosoph und lehrt Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt.

Volkmann steuert diesen Punkt an: Warum haben sich die Verbots-Befürworter noch nie Gedanken über ihren Erfolg gemacht. Denn: „Das zentrale Problem ist hier das Ausmaß des Zuspruchs, den die Partei mittlerweile bei den Wählern gefunden hat und offenbar immer noch weiter findet.“ Werde die Partei in Gänze oder auch nur in ihren völkischen (meist ostdeutschen) Teilen verboten, dann müsste eine Partei mit bis zu 70.000 Mitgliedern aufgelöst, ihre Vermögen beschlagnahmt, ihre Angestellten entlassen, der Öffentliche Dienst von allen ihren Mitgliedern befreit werden. Kommunalparlamentarier, Bürgermeister und Landräte würden ihre Ämter und Mandate verlieren, alle Abgeordneten in Landtagen und Bundestag ihre Mandate. Zumindest für alle direkt gewählten Mandats- und Amtsträger müsste es Nachwahlen geben.
Zu welchen weiteren Verwerfungen könnte es kommen? Wie viele WählerInnen und BürgerInnen würden sich aktiv gegen die Verbote, Beschlagnahmungen, Entlassungen, Schließungen wehren? Müssten dann Sympathie-Kundgebungen verboten und notfalls von der Polizei, dem Militär aufgelöst, rechtlich verfolgt und TeilnehmerInnen verhaftet werden? Wer aus dem Umfeld der AfD, angedockt an ihren tendenziell gewaltaffinen Rändern, wehrte sich mit Gewalt, tauchte gar unter?
Volkmann weist zudem auf die gewaltigen politischen Folgen hin. Von heute auf morgen gäbe es völlig andere Mehrheitsverhältnisse in den Landtagen und/oder im Bundestag. Wäre die AfD bundesweit verboten, könnten SPD, Grüne und Linke im Bundestag einen Kanzler wählen.
Naheliegend, praktisch, gravierend
Und Volkmann fragt weiter: Wer würde nach dem Verbot die Wählerschichten der AfD repräsentieren? Denn das mache ja in vielen Ländern der Erfolg aller Rechtspopulisten und Rechtsextremen aus, dass sie Bevölkerungsteile repräsentierten, die von allen anderen eher demokratisch-geneigten Parteien nicht mehr gewonnen werden können. „Vereinigt eine Partei wie die AfD rund ein Drittel, in einzelnen Bundesländern auch schon zwei Fünftel der Stimmen auf sich, wird aus der Demokratie im Fall ihres Verbots zwangsläufig eine Zweidrittel- oder Dreifünfteldemokratie, in der sich der Rest nicht mehr aufgehoben fühlt.“
Und zielte das Verbotsverfahren gemäß Pistorius/Özdemir vor allem auf die völkischen Teile, dann käme das Verbot einer verfassungspolitischen Strafaktion gegen Ostdeutschland gleich. Es gehe also zwangsläufig nicht allein um ein Verbot einer Partei, einer Organisation, es gehe um viel mehr, so Volkmann:
„Tatsächlich wird, ob man das nun will oder nicht, mit dem Verbot einer Partei auch die politische Gesinnung, für die diese Partei steht, ganz grundsätzlich stigmatisiert, sie wird als der Demokratie innerlich fremd gekennzeichnet und aus dem, was man ihre politische Moral nennen könnte, ausgeschlossen.“
Es folgte auf das Verbot, sollte es konsequent durchgesetzt werden, also zwangsläufig eine Phase der guten, verfassungsrechtlich abgesegneten staatlichen Repression und Gesinnungsschnüffelei. Darauf sollte sich ein demokratischer Staat gut vorbereiten. Diese Fragen und Überlegungen sind in der Tat so naheliegend, praktisch, gravierend, dass es wundert, warum sie nicht schon längst selbstverständlicher Teil der Verbotsdebatte sind.
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