
In Berlin, dem noch letzten konkordat-freien deutschen Bundesland, steht der Abschluss eines neuen Staatsvertrags mit dem »Heiligen Stuhl« kurz vor seinem Abschluss. Die Idee der Staatsverträge zwischen Kirchen und Nationalstaaten oder einzelner Gliederungen davon stammt noch aus einer Zeit, in der Kirche und Staat gemeinhin als eine Einheit betrachtet wurden. Kaiser und König galten als »Herrscher von Gottes Gnaden«. Solche historischen Überbleibsel haben auch heute noch Gültigkeit und erlauben es den Kirchen, weltliche Gesetze in ihren Einrichtungen – wie etwa jenes zum Arbeits- und Streikrecht – nicht vollumfänglich umzusetzen. Religiöse Gemeinschaften berufen sich hier gerne auf »kirchliches Selbstbestimmungsrecht«. Allerlei Privilegien wie zum Beispiel jene zu Vermögensangelegenheiten sind häufig noch einmal gesondert festgehalten. Das Verfassungsgebot, das eine Trennung von Kirche und Staat verlangt, wird jetzt auch von der rot-grünen Landesregierung ignoriert.
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