
In den 1960er Jahren, als christliche Konfession noch ein gesellschaftlich relevantes Identitätsmerkmal war, als die Kirchen noch einigermaßen gefüllt waren, man aber auch bei „Mischehen“ von Katholiken und Protestanten die Nase rümpfte, trieb den Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Bockenförde die Sorge um, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt in einem freiheitlichen und säkularen Staat zu sichern sei, der sich ganz bewusst nicht auf die Gemeinschaft im Glauben, die Ordnung der Kirche und geteilte Heilserwartungen stützt. Der freiheitliche Rechtsstaat sieht sich demnach mit dem Paradox konfrontiert, dass er die Zustimmung der Bürger zu seinen Grundprinzipien nicht erzwingen kann, ohne seinen Charakter als freiheitlicher Staat zu verlieren1. Er fasste dieses Dilemma in dem als „Böckenförde-Diktum“ berühmt gewordenen Satz zusammen: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
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