Wahlberechtigte, die keine Wohnung innehaben (so steht es auf der Website der Bundeswahlleitung), werden nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen. […] Wenn ein Wohnungsloser in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann er auch wie jeder andere Wahlberechtigte an dem Briefwahlverfahren teilnehmen.

Ist Freiheit auch für wohnungslose, nicht sesshafte Menschen ein großes Thema? Menschen ohne festen Wohnsitz, Menschen ohne Zuhause, Menschen, die vagabundisch unterwegs sind, Nomaden der Neuzeit – Mobilität als Lebensentwurf und als Schicksal, es sind viele, die es betrifft. Mit einzelnen von ihnen bin ich im Gespräch, auch über das Thema Freiheit.
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