
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem »Kruzifix-Beschluss«. die Verfassungswidrigkeit von Kreuzen in öffentlichen Räumen des Staates festgestellt hat, gehören sie weiterhin vielerorts zum Inventar. Eine andauernde Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, die bislang ohne Konsequenzen blieb. Ralf Feldmann, streitbarer Richter im Ruhestand, fragt, „wie kommt es eigentlich, dass Teile der Politik über Parteigrenzen hinweg – aber auch Akteure der Justiz – die Letztentscheidungs-Kompetenz des Verfassungsgerichts nicht anerkennen und sich damit über das fundamentale Prinzip der Gewaltenteilung hinwegsetzen?“ Ralf Feldmann ist das, was man einen umtriebigen Menschen nennt. Er hat Jura, Geschichte und Politik studiert, danach promoviert. Ab 1976 arbeitete er als Richter in Bochum, zunächst am Land-, später am Amtsgericht. Ein engagierter Jurist, der nicht nur Urteile sprach, sondern sich auch um den Zustand der Justiz sorgt, beispielsweise um die Frage, welchen Wert haben Verfassungsgerichtsurteile, wenn sie selbst von der Justiz ignoriert werden?
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