
In meiner Heimatzeitung, im Bonner General-Anzeiger, fand ich einen vierspaltigen Korrespondentinnen-Bericht der Deutschen Presseagentur („Aufregung um Layla“) über einen „Partyhit“ mit diskriminierender, sexistischer Ballermann-Lyrik, der tagelang ein großes öffentliches Thema war.
Diskriminierend und wirklich beängstigend zugleich fand ich den Sachverhalt, den General-Anzeiger-Redakteurin Silke Elbern einige Zeit vorher beschrieb: Lediglich 30 Prozent der Haltestellen im Stadtbereich Bad Godesberg seien barrierefrei umgerüstet. Noch deutlich weniger als zum Beispiel im zentralen Teil der Stadt Bonn, wo es knapp 47 Prozent seien. Warum beängstigend? Weil nach dem geltenden Recht die Verpflichtung bestand, bis zum 1. Januar 2022 den öffentlichen Nahverkehr komplett barrierefrei zu gestalten.







