

(Foto links, bearbeitet: Sandro Halank auf wikimedia commons)
Beim Klimaschutz noch weiter zu entschleunigen, kann nicht die Konsequenz des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts sein. Die Entschleierung der versuchten Täuschung bei den öffentlichen Finanzen könnte aus der Sicht ökologischer Ehrlichkeit auch etwas Heilsames haben. Nach der Karlsruher Entscheidung vom 15. November 2023 zur fehlenden Verfassungskonformität der Umwidmung von Corona-Sondermitteln in Klimaschutz- und Transformationsmittel herrscht im bundesdeutschen Politikbetrieb Ratlosigkeit. Mit der Zurückweisung der – im Übrigen miserabel begründeten – „Mittelumbuchung“ des Bundesfinanzministeriums von „Corona“ auf „Klima und Transformation“ hat das Bundesverfassungsgericht in keiner Weise die klimapolitischen Handlungsnotwendigkeiten infrage gestellt. Karlsruhe verlangt mehr Klimaschutz, nicht weniger.
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