
Im Katalog der Grundrechte tauchen die Würde, die Chancengleichheit, die Berufwahlfreiheit und der freie Zugang zu Stätten der Ausbildung auf. Es fehlt eine Voraussetzung, diese Zusicherungen des Grundgesetzes wahrnehmen zu können: das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Lücke in einem Urteil geschlossen. Zumindest teilweise: Der Staat muss gegenüber den Kindern und Jugendlichen das Recht einlösen, „ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützten und zu fördern (Recht auf schulische Bildung).“ 1 Welch ein neues Recht für Schülerinnen und Schüler!
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