
Das Regime von Aleksander Lukaschenko hat sich auch in der Internationalen Arbeitsorganisation, die normalerweise selbst in schwierigsten Situationen eine Politik des Konsenses, Dialogs und der kleinen Schritte verfolgt, ins politische Abseits manövriert. Aus Genf kommt ein klare Botschaft. Wegen der fortgesetzten Missachtung von Arbeitnehmerrechten und der Verhaftung zahlloser Gewerkschafter:innen hat die ILO am 12. Juni ein Verfahren nach Artikel 33 der ILO Verfassung gegen Belarus eingeleitet. Zum ersten Mal in der über hundert jährigen Geschichte der ILO haben die Delegiert:innen der internationalen Arbeitskonferenz, Vertreter:innen von Regierungen, Arbeitgebern und Gewerkschaften, wegen der Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit ein solches Verfahren initiiert. Bis jetzt war dieses Verfahren überhaupt nur einmal im Jahr 2000 wegen staatlicher Zwangsarbeit gegen Myanmar zur Anwendung gekommen.
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