
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“, sagt unser Grundgesetz im Artikel 2. In dieser Formulierung drückt sich das ganze Drama des Freiheitsverständnisses aus, um das sich die Auseinandersetzungen drehen, auch in diesem Bundestagswahlkampf. Wie Phönix aus der Asche tritt das freie Individuum auf die Weltbühne, während die politische Ordnung, das Soziale und die Kultur – Natur kommt gar nicht vor – zu Freiheitsschranken degradiert werden. Unterschlagen, völlig ausgeblendet wird dabei, dass die politische, soziale, kulturelle, natürliche Umwelt zugleich und überhaupt erst die Bedingungen der Möglichkeit individueller Freiheiten schafft. Freiheit ist weder voraussetzungs-, noch folgenlos zu haben. Wer das ignoriert, provoziert unproduktiven und destruktiven Streit. Konflikte entstehen immer, wenn es um Freiheit geht, aber nicht notwendig so irreführende.
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