
Mit der Verkündung des Gesetzentwurfes zum Bürgergeld[1] ist die Katze aus dem Sack: Die Ampelregierung ist offenbar nach wie vor nicht gewillt, die schon seit Jahren zu Recht kritisierte Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes so zu korrigieren, dass dieser wirklich vor Armut schützt. Zwar soll er ab dem kommenden Jahr auf 502 Euro[2] steigen, aber dies ist nichts anderes als ein Inflationsausgleich der deutlich zu niedrig angesetzten derzeitigen 449 Euro für eine alleinstehende erwachsene Person. So ist an dieser zentralen Stelle des Sozialgesetzbuches II (SGB II), für das sich der Name „Hartz IV“ eingebürgert hat, auch 2023 nicht mit wesentlichen Verbesserungen, sondern nur mit einer Namensänderung zu rechnen.
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