
Obwohl fast hundert Jahre alt, ist diese Definition von ARBEIT kein kalter Kaffee, sondern bis heute tief im Alltagsverstand verankert: Arbeit sei als eine „bei gesunden Menschen (…) schlechtweg normale Lebensäußerung“ zu verstehen, heißt es im Handwörterbuch der Staatswissenschaften von 1923 [1] Diese Definition ist trivial, unhistorisch und anthropologisch bestenfalls küchenpsychologisch-spekulativ fundiert. Doch selbst die Erklärung der Menschenrechte von 1949 beruht auf diesem intellektuell fragwürdigen Fundament, wenn im Artikel 23 aus dem Handgelenk statuiert wird: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit“. Für den bedeutendsten Philosophen des Abendlandes wäre ein Wort wie „Arbeitsleben“ allenfalls Ausdruck von Schmach und Ehrlosigkeit gewesen – und sonst gar nichts. – Eine Recherche bei Aristoteles und Karl Marx mit Streiflichtern auf das Alte und Neue Testament, Martin Luther, Hannah Arendt, die kommunistische Arbeitstheologie und André Gorz.
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