
Chancengleichheit und gleichwertige Lebensverhältnisse: Das sind große Versprechen im deutschen Grundgesetz. Für die Kinder zwischen zwei und sechs Jahren bleiben sie uneingelöst, obwohl die Drei-bis Sechsjährigen seit 1996 und die unter Dreijährigen seit zehn Jahren einen Rechtsanspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kindertagesstätte haben. Hunderttausenden von berufstätigen Eltern, insbesondere aber alleinerziehenden Müttern fehlt diese Unterstützung, so dass sie gegen ihre eigenen Wünsche nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Mehrere aktuelle wissenschaftliche Studien liegen dazu jetzt vor. Sie sollten die Gesellschaft aufrütteln, gerade auch vor dem Hintergrund der diesjährigen Ergebnisse der PISA-Studie („Deutsche Schüler schlecht wie nie„).
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