Das polnische Verfassungsgericht hat beschlossen, dass der Vorrang des Rechts der Europäischen Union (EU) gegen die polnische Verfassung verstößt. Was im Einzelnen auch bedeutet: Kein polnisches Gericht hat mehr das Recht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorzulegen, ob eine polnische Rechtsentscheidung mit dem EU-Recht vereinbar ist. Gleichzeitig ist das polnische Verfassungsgericht kaum noch ein Gericht, das diesen Namen verdient. Es wurde staatsstreichartig bis 2020 von der Regierung neu zusammengesetzt, bereits gewählte Richter wurden rechtswidrig abgesetzt. Die Exekutive hat das Gericht de facto gekapert. Mit diesem Urteil hat sich Polen als Staat rechtlich aus der EU entfernt. Es will aber drinbleiben.











